Antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohnungen im Gebiet der Region Hannover. Weitere Voraussetzungen: Mindestens ein Bewohner der Wohnung ist älter als 60 Jahre und hat einen Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent. Auch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, außergewöhnlich gehbehinderte, blinde oder an Multiple Sklerose erkrankte Menschen können die Förderung bekommen. Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.
Grundlage für den Zuschuss der Region sind die durch die jeweilige Behinderung erforderlichen Umbauten. Zuschüsse und Leistungen Dritter, zum Beispiel von der Pflegekasse, werden angerechnet. Pro Wohnung kann ein Drittel der verbleibenden Baukosten, höchstens aber 4.500 Euro, übernommen werden. Insgesamt stehen für die Förderung des barrierearmen Wohnungsumbaus 100.000 Euro zu Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach Reihenfolge des Antragseingangs.
Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung unter Telefon 0511/616-21219 von montags bis mittwochs in der Zeit von 8 bis 12 Uhr.