Diese Entscheidung ist die Konsequenz aus dem in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Das OVG hatte die Beschwerde der Region Hannover gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 20. Mai 2008 zurückgewiesen, mit dem die gewerbliche Sammlung von Altpapier aus privaten Haushalten für zulässig erklärt worden war. "Die Beschwerde beim OVG war dennoch notwendig", erklärt der Umweltdezernent der Region Hannover, Prof. Dr. Axel Priebs. "Im Interesse der Gebührenstabilität für die Bürgerinnen und Bürger der Region und der Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge mussten wir den Beschluss des Verwaltungsgerichts durch das OVG überprüfen lassen." Die Region respektiere natürlich die Entscheidung, so der Dezernent weiter, werde aber die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten.
Für den Fall, dass es zu den befürchteten Störungen der öffentlichen Entsorgung kommt, hat sich die Region den Erlass erneuter Verfügungen ausdrücklich vorbehalten. So hatte nämlich gerade das Hamburger OVG ein entsprechendes Verbot der Stadt Hamburg gegenüber privaten Entsorgern bestätigt, weil es durch deren Vorhaben, private Altpapiertonnen aufzustellen, Teilbereiche des öffentlichen Entsorgungssystems als gefährdet ansah.