Betroffen sind alle Inhaber einer Anlage mit einem Wasserspeicher ab 400 Litern oder wenn sich in den Warmwasserrohren mindestens drei Liter Wasser befinden. "Das ist schon der Fall, wenn eine Warmwasseranlage drei oder mehr Wohnungen versorgt", sagt Dr. Hans-Bernhard Behrends, Leiter des Fachbereichs Gesundheit der Region Hannover.
Die neue Trinkwasserverordnung hat zudem das Thema Legionellen neu in den Fokus gerückt. Alle Großanlagen müssen künftig auf diese Bakterien kontrolliert werden. Die Kontrolle übernimmt nicht der Fachbereich Gesundheit. Der Inhaber muss damit ein zugelassenes Trinkwasserlabor beauftragen. Sollten 100 Legionellen oder mehr pro 100 Milliliter im Trinkwasser festgestellt werden, sieht die Trinkwasserverordnung eine Ortsbesichtigung durch den Inhaber und Fachleute sowie eine Gefährdungsanalyse vor. Der Inhaber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Grenzwert eingehalten wird. Bis zum 31. Oktober 2012 müssen alle Legionellenuntersuchungen abgeschlossen sein und an den Fachbereich Gesundheit übermittelt werden.
"Die neue Verordnung berücksichtigt neue wissenschaftliche Erkenntnis, aber auch europarechtliche Vorgaben", erläutert Dr. Behrends. "Wir können aktuell nicht sagen, wie viele Großanlagen es in der Region Hannover gibt, die der Definition der Verordnung entsprechen. Ich denke aber, dass wir mit der Erfassung über das Internet einen Weg gefunden haben, der die Aufgabe handhabbar macht."