"Sowohl eine umfassende Risikodiagnostik als auch eine gute Vernetzung zwischen den Bereichen des Gesundheitswesen und der Jugendhilfe trägt entscheidend dazu bei, dass rechtzeitige und frühe Hilfen zur Prävention einer Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung bereitgestellt werden können. Ein wirksamer Kinderschutz setzt voraus, dass diese unterschiedlichen Systeme aufeinander abgestimmt in engem Informationsaustausch an einem Strang ziehen", erläuterte der Jugend- und Sozialdezernent Thomas Walter der Landeshauptstadt Hannover das Ziel der Kooperation.
"Um dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gerecht zu werden, ist die Jugendhilfe auf die Zusammenarbeit mit anderen Professionen angewiesen. Daher engagiert sich die Region Hannover schon seit langem in der Vernetzung verschiedener Institutionen, um verbindliche Strukturen zum Schutz von Kindern zu etablieren. Ich denke, dass wir mit der Unterzeichnung der Vereinbarung einen weiteren wichtigen Schritt in diese Richtung gegangen sind", sagte Regionsrätin Barbara Thiel in Vertretung des Dezernenten für Soziale Infrastruktur der Region Hannover.
Zielgruppe der Vereinbarung mit dem Kinderkrankenhaus sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (mit einem besonderen Focus auf die Altersgruppe der unter 3-jährigen) sowie deren Familien. Durch ein schnelles und abgestimmtes Handeln, eine professionelle medizinische Diagnostik und Behandlung sowie eine gemeinsam festgelegte Weiterbetreuung soll eine Verbesserung des Schutzes von Kindern bei körperlicher und seelischer Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung erreicht werden. Verdachtsfälle einer Kindesmisshandlung und Kindeswohlgefährdung, bei denen eine medizinische Abklärung erforderlich ist, sollen demnach grundsätzlich in einer Kinderklinik vorgestellt werden.
"Wir haben durch die Kooperationsvereinbarung ein gutes System entwickelt, um für Kinder, bei denen der Verdacht von Kindeswohlgefährdung auftritt, nach der medizinischen Versorgung eine schnelle und umfassende Hilfe durch die beteiligten Institutionen zu organisieren", meinte Dr. Thomas Beushausen.
Die Kooperationsvereinbarung tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft und regelt die Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern als Träger des Modellprojekts und dem Hauptkooperationspartner, dem Kinderkrankenhaus auf der Bult. Darüber hinaus sind die Städte Burgdorf, Laatzen, Langenhagen, Lehrte und Springe mit ihren eigenständigen Jugendämtern an dem Projekt beteiligt. Eine erste Kooperationsvereinbarung trat bereits im Oktober 2009 in Kraft. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und dem öffentlichen Gesundheitsdienst der Region Hannover (Sozialmedizin und Behindertenberatung sowie Sozialpädiatrie und Jugendmedizin).
Bildunterschrift: Unterzeichneten die Kooperationsvereinbarung für noch engere Zusammenarbeit zum Schutz von Kindern: Regionsrätin Barbara Thiel, Dr. Thomas Beushausen, Ärztlicher Direktor des Kinderkrankenhauses auf der Bult, und Thomas Walter, Jugend- und Sozialdezernent der Landeshauptstadt Hannover (von links nach rechts).