Finanzielle Unterstützung erfahren vor allem solche Projekte, deren Ziel es ist, auf hohem künstlerischen Niveau die niederdeutsche Sprache als Regionalsprache zu erhalten. Dabei kann es sich beispielsweise um Lesungen, Schreibwerkstätten, Theaterinszenierungen, Songwettbewerbe oder ähnliche geeignete Projekte handeln. Reine Druckkostenzuschüsse sind nicht förderfähig. Als besonders förderungswürdig gelten außerschulische Projekte, die generationenübergreifend angelegt sind und auch jungen Menschen den Zugang zum Niederdeutschen ermöglichen.
Bei Antragstellung dürfen die Projekte noch nicht begonnen sein. Der Antragsteller muss seinen Sitz in der Region Hannover haben. Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und freie Initiativen, die keine weitere finanzielle Unterstützung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur erhalten. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind Kommunen oder kommerziell tätige Einrichtungen.
Interessenten, die bereits geeignete Vorhaben für 2013 planen, können sich unter der Rufnummer 0511 / 616-23720 über die Förderbedingungen näher informieren oder Termine für persönliche Beratungsgespräche vereinbaren.