Die Vorschläge der Verwaltung zur Abwägung und der geänderte Entwurf gehen jetzt in die Regionsgremien. Am 10.03.2016 tagt der Regionalplanungsausschuss.
Die meisten Änderungen beziehen sich auf das Thema Windenergie: Hier wurde einerseits die Ausnahmeregelung gestrichen, die vorsah, dass Windenergieanlagen an der Regionsgrenze in unmittelbarer Nachbarschaft zu angrenzenden Windparks zulässig sind. Andererseits soll es deutliche Änderungen in der Flächenkulisse geben. Planungsdezernent Prof. Dr. Axel Priebs: „Einige ‚Vorranggebiete‘ für die Windenergienutzung haben wir – insbesondere aus Gründen des Vogelschutzes - komplett oder teilweise herausgenommen. Dafür gab es an anderer Stelle auch deutliche Erweiterungen.“ So sind beispielsweise die Vorranggebiete Windenergienutzung Burgdorf-Ehlershausen, Burgdorf-Hülptingsen und Pattensen an der Grenze zu Sarstedt entfallen. Neu hinzugekommen ist ein Vorranggebiet bei Wennigsen-Degersen, und das Gebiet westlich Pattensens wurde deutlich vergrößert. Aufgenommen wurden auch einige Standorte, die bereits mit Windkraftanlagen bebaut sind und vor Ort auch Akzeptanz genießen. Der ursprüngliche Entwurf des RROP beinhaltete 31 Vorranggebiete mit einem Flächenumfang von rund 3.100 Hektar (entspricht 1,4 Prozent des Regionsgebiets). Nunmehr weitet sich diese Fläche mit ebenfalls 31 Vorranggebieten auf rund 3.600 Hektar aus (entspricht knapp 1,6% des Regionsgebiets).
Bezüglich der Siedlungsentwicklung ist es Planungsdezernent Priebs wichtig, dass das Regionale Raumordnungsprogramm zwar klare Regeln enthält, etwa die Zuordnung zur Infrastruktur, dass das RROP aber nicht im Weg steht bei den notwendigen Siedlungserweiterungen. In diesem Sinne wurden auch Anregungen der Kommunen aufgegriffen. Dazu Priebs: „Die Schaffung neuen Wohnraums, insbesondere von preiswerten Mietwohnungen, ist die vordringliche Aufgabe der kommenden Jahre. Das ist ein gemeinsames Ziel der Region und ihrer Städte und Gemeinden. Da sieht sich auch die Regionalplanung in der Pflicht.“
Weitere Änderungen im Programm:
- Die Festlegungen zum Abstand einer Bebauung zu Waldrändern wurden neu gefasst. Prof. Priebs: „Der viel diskutierte und kritisierte verpflichtende Waldabstand von 100 Metern soll jetzt zu einem Richtwert werden, der bei Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen, aber nicht mehr zwingend einzuhalten ist.“
- Neue Standorte mit der Schwerpunktaufgabe „Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten“ wurden nachträglich aufgenommen: „Lehrte-Nord 2 und 3“ sowie Hämelerwald/Sievershausen – ebenfalls in Lehrte.
- Das geänderte Programm sieht überdies vier weitere „Nahversorgungschwerpunkte“ vor, in denen großflächiger Einzelhandel außerhalb des „zentralen Siedlungsgebietes“ zulässig sein soll: Osterwald (Garbsen), Ingeln-Oesselse (Laatzen); Immensen/Arpke (Lehrte) sowie Hagen (Neustadt a. Rbge.).
Neben der Bereitstellung der Unterlagen im Internet unter www.regionalplanung-hannover.de kann der überarbeitete Entwurf ab diesem Zeitpunkt bei der Region Hannover, Höltystraße 17, 30171 Hannover, eingesehen werden.
Alle Unterlagen zum RROP für die Ausschusssitzung am 10. März sind unter diesem Link zu finden:
http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Planen,-Bauen,-Wohnen/Raumordnung-Regionalentwicklung/Regionales-Raumordnungsprogramm-RROP-2015/Unterlagen-zur-Sitzung-des-Ausschusses-für-Regionalplanung,-Naherholung,-Metropolregion-und-Erholung-RNME-am-10.-März-2016