Der sogenannte Flächenfaktor bezieht sich auf Mittelzuweisungen des Landes für den Unterhalt der Kreisstraßen und für den Schülerverkehr. 9,7 Prozent der Schlüsselzuweisungen werden nach dieser Berechungsformel verteilt. Für die Region Hannover gehen aufgrund dieses Faktors jedoch mehr als 17 Prozent der Schlüsselzuweisungen (30,7 Millionen Euro) verloren. "Das heißt, dass wir nicht nur keine Zuweisung für Kreisstraßen und Schülerbeförderung bekommen, sondern weitere 13,5 Millionen Euro verlieren. Dies geht zu Lasten anderer Aufgaben ", begründete Jagau die Klage. "Wir hätten eine Kürzung um 9,7 Prozent hingenommen. Nicht aber um 17 Prozent."
Der Regionspräsident wertete die Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof positiv. "Das Gericht war sehr gut vorbereitet und hat die richtigen Fragen gestellt", sagte er. "Unser Anliegen wird ernst genommen." Ein Termin für eine Urteilsverkündung wurde noch nicht festgelegt. Auch das zeige, dass die Richter keiner vorherigen Festlegung folgten, sagte Jagau. "Das Ergebnis bleibt abzuwarten." Neben der Region Hannover klagt auch der Landkreis Schaumburg.