"Das ist rechtlich nicht mehr haltbar", sagt Jagau. Um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu gewährleisten und die Interessen der Region Hannover zu wahren sowie Schaden von ihr abzuwenden, seien Ziffer 1 und 2 des Beschlusses aufzuheben. Stattdessen sei eine Ausschreibung nötig. Die Regionsversammlung hat die Möglichkeit, in ihrer Sitzung am 22. Juni die Ziffern 1 und 2 des Beschlusses vom März aufzuheben. Für den Fall dass dies nicht geschehe, kündigt der Regionspräsident an, den Sachverhalt der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hatte der Region Hannover in dieser Woche nach einem Gespräch, bei dem auch das Ministerium für Inneres und Sport vertreten war, mitgeteilt:
"Es herrscht Einvernehmen zwischen MI und MW, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach dem Submissionsmodell gemäß diesem EUGH-Urteil in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt."
"Darüber hinaus ist die Anwendung der Bereichsausnahme nach Art. 45 und 55 EG bei Krankentransportleistungen nicht gegeben, da es sich bei Rettungsdienstleistungen nicht um eine hoheitliche Tätigkeit handelt. Aufgrund dieser klaren Aussage des EuGH-Urteils wäre eine aktuell diskutierte Bereichsausnahme im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) europarechtswidrig, so dass das federführende Bundeswirtschaftsministerium eine Initiative zur Aufnahme einer derartigen Regelung im GWB ablehnen würde."
"Der Beschluss der Regionsversammlung steht nicht mit den europarechtlichen und nationalen Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe im Einklang", sagt Jagau. Er sei sich sehr wohl bewusst, dass eine Ausschreibung Sorgen vor einer Veränderung der bestehenden Strukturen mit sich bringe. "Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mit dem Rettungsdienst Beauftragten ist diese Unsicherheit belastend. Deshalb würden sich alle - auch ich - ein anderes Verfahren wünschen, das diese Sorgen nimmt. Das ist aber rechtlich nicht möglich."