Regionsverwaltung und üstra stimmen darin überein, dass die zwischen der Region und dem Unternehmen bestehenden Verträge, Vereinbarungen und Beauftragungen verbindliche Leitlinien für die Unternehmensführung und –entwicklung darstellen. In diesem Sinne gelten auch die zwischen der Region Hannover und der üstra vereinbarten Bedingungen für eine Bonifizierung der Beschäftigten verbindlich und abschließend.
Mit Blick auf die für das Geschäftsjahr 2014 erfolgte Bonusgewährung verpflichtet sich der Vorstand der üstra im laufenden Geschäftsjahr Kostensenkungsmaßnahmen in Höhe von 1,5 Mio. € umzusetzen, die zu einer entsprechenden Minderung der finanziellen Ausgleichspflicht der Region Hannover führen. Für den Fall der Nichterreichung des Kostensenkungsziels erklärt der Vorstand einen freiwilligen und vollständigen Verzicht auf seine variable Vergütung für das Jahr 2016. Für die Beschäftigten der üstra sollen keine Nachteile aus der Umsetzung der Kostenmaßnahmen entstehen.
Im Gegenzug verzichtet die Region Hannover – nach Einholung der notwendigen Gremienbeschlüsse – auf die Geltendmachung von mit der Gewährung des Bonus für das Jahr 2014 zusammenhängender Ansprüche gegen die üstra oder deren Vorstand und empfiehlt ihren Gremien wie auch der VVG zudem die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes in der 122. ordentlichen Hauptversammlung der üstra AG.
Region Hannover und üstra sind sich zudem darüber einig, die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit weiter zu konkretisieren und hierfür ein geordnetes Verfahren aufzusetzen, an dem auch die übrigen Parteien des Partnerschaftsvertrages beteiligt werden.