Insgesamt drei Monate müssen der Husky- und der Kangalrüde dort noch bleiben - weil ihr Impfschutz insbesondere gegen Tollwut nicht eindeutig ist. Vor Beginn der Osterferien empfiehlt der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover deshalb, keine Tiere aus dem Urlaub in fernen Ländern mit nach Hause zu nehmen. Zum Schutz gegen Tollwut gelten strenge Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen aus Nicht-EU-Staaten. Wer die Bestimmungen nicht kennt oder sich nicht daran hält, kann seine eigene Gesundheit gefährden und muss mit erheblichen Kosten für die Quarantäne des Tieres rechnen.
"Tollwut ist eine gefährliche Virusinfektion, die in der EU als praktisch ausgerottet gilt, in anderen Staaten aber noch sehr aktiv ist", sagt Dr. Sigrid Hofmeister, Leiterin der amtstierärztlichen Grenzkontrollstelle der Region Hannover am Hannover Airport. "Sie überträgt sich von Wildtieren oder etwa streunenden Hunden zum Beispiel auf Haushunde. Nicht nur durch Bisse, sondern auch durch einfaches Lecken ist der Erreger auch von Tieren auf Menschen übertragbar, und ohne vorbeugende Impfung kann Tollwut tödlich verlaufen." Da das Krankheitsbild nicht immer eindeutig ist, wird Tollwut auch mit anderen Krankheiten verwechselt und zunächst nicht erkannt, so die Amtstierärztin.
Wird bei der Einreise in die EU festgestellt, dass ein Tier keinen ausreichenden Impfschutz hat, muss es entweder für mehrere Monate in Quarantäne bleiben oder wird zurück ins Heimatland geschickt. Die Kosten dafür tragen die Reisenden, die das Tier mitbringen - also auch Flugpaten, die zum Beispiel im Auftrag einer Tierschutzorganisation Kleintiere aus dem Urlaubsland überführen. Aber nicht nur solche Straßenhunde, die aus Mitleid mitgebracht werden, auch vermeintliche Rassehunde, die in Nicht-EU-Ländern oft preiswerter verkauft werden, könnten von Tollwut gefährdet sein.
Wer beabsichtigt, einen Vierbeiner aus einem Nicht-EU-Land mit nach Hause zu nehmen, muss weitere Formalitäten beachten: Neben der Tollwutimpfung, deren Wirkung zum Beispiel für die Türkei oder Marokko zusätzlich noch durch einen Tollwutantikörpertest und eine Wartezeit von drei Monaten nachgewiesen sein muss, ist ein Mikrochip und eine gültige Bescheinigung des Amtstierarztes aus dem Herkunftsland erforderlich.
Auch eigene Vierbeiner, die mit in den Urlaub ins Ausland genommen werden, können sich mit Tollwut und anderen Infektionskrankheiten anstecken. Besonders gefährdet sind Tiere, deren Impfschutz nicht durch jährliche Wiederholungsimpfungen aufrechterhalten wurde, die sehr jung oder alt sind oder die durch das ungewohnte Klima gestresst und daher für Krankheiten besonders empfänglich sind. In südlichen Urlaubsländern ist für Hunde die Ansteckungsgefahr mit speziellen Infektionserkrankungen deswegen besonders hoch.
Dr. Sigrid Hofmeister rät: "Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer sollten ihre Lieblinge lieber zu Hause lassen. Wenn die Mitnahme unvermeidbar ist, empfehlen wir, sich vor der Reise umfassend beim zuständigen Amtstierarzt über die Rückreiseformalitäten zu informieren. Ansonsten droht auch diesen Tieren die Quarantäne!"
Über die im Urlaubsland geltenden Bestimmungen können am besten die jeweiligen Konsulate Auskunft geben. Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover außerhalb der Landeshauptstadt können sich zu Fragen der Einreise nach Deutschland telefonisch beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter (0511) 616-22095 beraten lassen oder Anfragen per E-Mail an: GKS@region-hannover.de senden. Weitere Informationen gibt es außerdem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmelv.de/...).