Den Zuschlag gibt es auf die jeweils gültige Mietobergrenze für Bedarfsgemeinschaften in energetisch sanierten Wohnungen - ob und in welchem Umfang, hängt vom Endenergiebedarf einer Wohnung ab. So erhöht sich die Mietobergrenze bei einem Jahresverbrauch von 90 bis 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter um 30 Cent pro Quadratmeter (Stufe I), bei einem Jahresverbrauch von 60 bis 90 Kilowattsunden um 45 Cent (Stufe II). Liegt der jährliche Energiebedarf unter 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter, erhöht sich die gültige Mietobergrenze um 60 Cent pro Quadratmeter (Stufe III).
Eingeführt hatte die Region Hannover den Zuschlag auf die angemessen Kosten der Unterkunft für energetisch sanierten Wohnraum im SGB II und SGB XII zum 1. Juni 2013. Dieser wurde zunächst für zwei Jahre bewilligt, in diesem Zeitraum begleitet und nach dessen Ablauf ausgewertet. In dem 23-monatigen Auswertungszeitraum (1. Juni 2013 bis 30. April 2015) hat die Region Hannover insgesamt für 71.200 Euro energetische Zuschläge an 162 Bedarfsgemeinschaften gezahlt, davon 127 Fälle im Rechtskreis des SGB II und 35 an berechtigte Haushalte nach dem SGB XII. Am häufigsten gewährt wurde die Zuschlagsstufe I, die mit 80 Fällen rund die Hälfte der Anträge betraf. In 71 Fällen wurde der Zuschlag der Stufe II beantragt, während die Stufe III nur auf elf Fälle zutraf. Bis auf in Hemmingen, Pattensen und Springe wurde der Zuschlag in allen regionsangehörigen Kommunen in Anspruch genommen.