"Wir haben diese Entscheidung erwartet", sagte Regionspräsident Hauke Jagau. "In der Begründung macht das Gericht zudem deutlich, dass dem Landesgesetzgeber bei der Änderung des Rettungsdienstgesetzes bewusst war, dass die europarechtlichen Vergaberichtlinien bindend Anwendung finden müssen. Der Bundesgesetzgeber hat den Rettungsdienst nicht in die Freistellungsverordnung aufgenommen, und es gibt eine gültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Wir sind rechtlich gezwungen, die Leistung öffentlich auszuschreiben." Die Region habe also keine Wahl, machte Jagau deutlich.
In einem Schreiben an das Niedersächsische Innenministerium hat der Regionspräsident zudem um Klarstellung gebeten, ob der Bescheid vom 23.2.2009 an die Region nach wie vor Gültigkeit besitze. Das Innenministerium hatte darin die Auffassung bestätigt, dass der Rettungsdienst national auszuschreiben sei. In der vergangenen Woche hatte das Land jedoch öffentlich die gegenteilige Ansicht vertreten. Die Region fragt in ihrem Schreiben ans Ministerium ebenfalls, "ob das Land Niedersachsen die Region Hannover bei einer Vergabe der rettungsdienstlichen Leistungen ohne formelles Ausschreibungsverfahren im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens von Handlungsrisiken freistelle."