Erstmals haben Gastwirte in Deutschland vor Gericht einen Erfolg gegen das Rauchverbot errungen. Wie der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof heute in Koblenz entschied, darf in kleinen Kneipen mit nur einem Schankraum vorerst weiterhin geraucht werden. "Dieses Urteil ist kein Rückschlag für die Regierung", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck im RPR1. Interview. "Wir haben uns darum bemüht, eine klare Regelung zu finden, dass die Menschen wissen, wo sie dran sind, und den Gesundheitsschutz in den Vordergrund zu stellen. Die Ausnahmeregelung für kleine Eckkneipen werden wir akzeptieren, und dann werden wir mal schauen, wie die endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aussieht, und dann sehen wir weiter", so der seit dem 9. Lebensjahr rauchfreie Beck weiter. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größer als der Hauptgastraum sind. Zur Entscheidung kam es, weil fünf Gaststättenbetreiber nachvollziehbar darlegen konnten, dass das Gesetz ihre berufliche Existenz bedrohe.
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