Die Übernahmekommission hat im Bescheid ausgesprochen, dass die MS Privatstiftung weder gegen die Anzeige- noch gegen die Angebotspflicht verstoßen hat, daher sind keine zivilrechtlichen Sanktionen nach § 34 ÜbG eingetreten.
RHI - Entscheidung der Übernahmekommission gefallen
Die Übernahmekommission hat im Bescheid ausgesprochen, dass die MS Privatstiftung weder gegen die Anzeige- noch gegen die Angebotspflicht verstoßen hat, daher sind keine zivilrechtlichen Sanktionen nach § 34 ÜbG eingetreten.