Strafrechtlich haben Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar im Zuge ihrer Ermittlungen keine Tatbestände gefunden, um die AktivistInnen der Umweltorganisation ROBIN WOOD zu kriminalisieren. Die Demonstration in luftiger Höhe, mit der der gefährliche Atommüll völlig gewaltfrei vorübergehend gestoppt wurde, stellt weder eine Nötigung noch eine Störung öffentlicher Betriebe da.
Statt die Verfahren einzustellen und damit nicht zuletzt Steuergelder zu sparen, klagt die Staatsanwaltschaft die AktivistInnen nun mit dem Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit (Fahrthindernis) im Rahmen der Eisenbahn Bau- und Betriebsverordnung (§ 64 und 64 b, Abs.2 Nr.5, siehe unten) begangen zu haben an und versucht so Bußgelder zu erwirken.
Dirk Seifert, Energiereferent bei ROBIN WOOD: "Es wäre schön, wenn sich die Staatsanwälte mit gleichem Engagement gegen die Einschränkungen der Bürger- und Demonstrationsrechte während der Atommülltransporte nach Gorleben ins Zeug legen würden, wie jetzt gegen diejenigen, die auf die enormen Gefahren der Atomenergie aufmerksam machen."