- Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung verlangt strengere Vorgaben für Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten umgehen.
- 35 Prozent halten die Datenschutzbestimmungen in Deutschland für angemessen, 38 Prozent sogar für übertrieben.
- Jeder zweite Bürger fühlt sich persönlich (sehr) gut geschützt.
Laut aktuellem Rechtsreport ist die Gruppe der Befragten, die die Datenschutzbestimmungen in Deutschland für übertrieben halten, sogar etwas größer als die Gruppe derjenigen, die sie angemessen finden (38 Prozent versus 35 Prozent). Besonders kritisch sind aus Sicht der Bürger bürokratische Regelungen wie die Datenschutzgrundverordnung.
Entsprechend dürfte der aktuelle Gesetzentwurf des Bundestags, der Kleinbetriebe und Vereine entlasten soll, im Sinne der Bürger sein. Dieser sieht vor, dass künftig Unternehmen, bei denen mindestens 20 Mitarbeiter ständig und automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Zuvor lag diese Grenze bei zehn Mitarbeitern. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Jeder zweite Deutsche fühlt sich beim Datenschutz sehr gut oder gut geschützt
Ob angemessen oder überzogen – immerhin tragen die geltenden Bestimmungen laut ROLAND Rechtsreport dazu bei, dass sich jeder zweite Deutsche sehr gut oder gut durch die Datenschutzgesetze geschützt fühlt. Nur jeder Dritte fühlt sich weniger oder gar nicht gut abgesichert. Besonders sicher fühlt sich die Generation der unter 30-Jährigen: Von ihnen sagen 59 Prozent, dass sie sich (sehr) gut geschützt fühlen.
Wer sagt, dass er sich gut geschützt fühlt, weiß nach eigenem Bekunden auch besser über seine Rechte beim Datenschutz Bescheid. Besonders eng korreliert der Wissensstand bei dieser Frage mit dem Bildungsabschluss: Von Personen mit einfachem Schulabschluss kennt nur knapp jeder Zweite seine persönlichen Rechte im Bereich Datenschutz, bei den Personen mit höherem Bildungsabschluss sind es hingegen fast drei Viertel.
Der ROLAND Rechtsreport 2019 steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: www.roland-gruppe.de/rechtsreport
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