Verkleidung gewünscht, aber richtig!
Ohne Kostüme kein Karneval - beim Verkleiden sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Allerdings sollte die Verkleidung alltagstauglich sein und kein öffentliches Ärgernis erregen, etwa weil sie exhibitionistisch wirkt oder die öffentliche Sicherheit gefährdet. "Ob man sich als sexy Krankenschwester oder braver Mönch verkleidet, bleibt jedem selbst überlassen - solange man andere durch das Kostüm nicht provoziert, ist das Karnevals-Outfit unbedenklich", so Rechtsanwältin Pamela Klein.
Vorsicht beim Rosenmontagsumzug
Im "Kamelle-Regen" ist Vorsicht geboten: Jecke, die sich einen Karnevalszug ansehen, gehen freiwillig das Risiko ein, verletzt zu werden. "Während das Werfen kleinerer Gegenstände von den Karnevalswagen allgemein üblich ist, werden im Rheinland auch Pralinenschachteln oder Schokoladentafeln geworfen - für unglückliche Treffer übernehmen die Veranstalter keine Haftung, also aufgepasst", rät die ROLAND-Partneranwältin.
Laute Musik gestattet
Während der tollen Tage dreht der Jeck das Radio mit den neuesten Karnevalshits gern einmal so richtig auf. Wenn die Musik vom Nachbarn kommt, hagelt es allerdings häufig Beschwerden. Zu Unrecht, denn: "Bei besonderen ortsüblichen Anlässen, an Rhein und Main zählt der Karneval dazu, darf es auch mal lauter als gewöhnlich zugehen", so Rechtsanwältin Pamela Klein. "Alaaf-Gegner sollten das karnevalistische Treiben tolerieren oder wegfahren."