Kindergeld – ab Januar ist die Steuer-Identifikationsnummer Pflicht
Eine Meldung hat für viel Verunsicherung gesorgt: Vor einigen Monaten berichteten diverse Medien, dass Eltern im neuen Jahr kein Kindergeld mehr erhalten, wenn sie bis dahin keine Steuer-Identifikationsnummer eingereicht haben. „Tatsächlich verlangt die Familienkasse ab dem 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und des Kindes. Denn damit soll verhindert werden, dass Kindergeld doppelt ausgezahlt wird“, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Dahm. Falsch ist jedoch, dass die Zahlungen eingestellt werden, wenn die Nummer nicht vorliegt. „In diesem Fall wird die Familienkasse die Eltern einfach im Laufe des Jahres kontaktieren.“ Es ist aber dennoch ratsam, die Nummer zeitnah anzugeben, damit das bereits ausgezahlte Kindergeld – das zum 1. Januar übrigens um zwei Euro pro Monat erhöht wird – nicht von der Familienkasse zurückgefordert wird.
Zahlungskontengesetz – Girokonto für jeden
Für die meisten ist ein Girokonto eine Selbstverständlichkeit, doch längst nicht für jeden. Damit sich das ändert, hat die EU 2014 eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die in Deutschland Mitte 2016 umgesetzt werden soll. Das sogenannte Zahlungskontengesetz räumt ab dem 1. Juni 2016 jedem Bundesbürger das Recht auf ein Girokonto ein, so auch Menschen, denen bislang von vielen Banken ein solches verweigert wurde. „Auch Wohnungslose oder Asylbewerber bekommen mit dem Gesetz ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, also ein einfaches Girokonto mit den grundlegenden Funktionen“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Benjamin Dahm. Zudem soll das Gesetz die Transparenz der Entgelte vergrößern und es Verbrauchern erleichtern, Banken und deren Konten zu vergleichen und gegebenenfalls zu einer anderen Bank zu wechseln.
BAföG-Erhöhung – Studenten bekommen ab dem Herbst mehr Geld
Was lange währt … Studenten mussten lange warten, nun ist es so weit: Im Herbst 2016 wird das BAföG erhöht. Zum Wintersemester 2016/17 erhalten die Studenten etwa sieben
Prozent mehr Geld für Leben und Wohnen sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Der Maximalbetrag liegt dann statt bei 670 Euro künftig bei 735 Euro. Auch die Freibeträge steigen um etwa sieben Prozent an. „Sowohl das Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners als auch das Einkommen des Studierenden selbst darf ab dem Herbst höher liegen als früher, ohne dass dadurch der Anspruch auf BAföG verfällt“, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Dahm. Studenten dürfen dann pro Monat 50 Euro mehr, also insgesamt 450 Euro, hinzuverdienen. Neben weiteren Änderungen wird auch die sogenannte BAföG-Lücke geschlossen. Damit ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Bachelor-Studiums und der Aufnahme des Master-Studiums gemeint, in dem Studenten bislang kein BAföG erhalten haben.
Teurere Plastiktüten? – Einkaufstüten könnten ab April teurer werden
Der Verbrauch von Plastiktüten soll stark reduziert werden – das hat die EU festgelegt. Um dieser Forderung gerecht zu werden, könnten Plastiktüten in Supermärkten und Kaufhäusern ab April 2016 mindestens 20 Cent pro Stück kosten. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Handelsverbands vor, der beim Bundesumweltministerium eingereicht wurde. Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass der Verbrauch bis 2019 auf etwa 90 Tüten und bis 2025 auf 40 Tüten pro Person und Jahr reduziert wird. „Bis November 2016 soll diese Richtlinie in nationales Recht übertragen werden“, so Rechtsanwalt Benjamin Dahm. „Ob der Entwurf des Handelsverbands eins zu eins umgesetzt wird, steht allerdings noch nicht fest.“ Von der Regelung ausgenommen wären übrigens dünne Plastikbeutel für Obst und Gemüse.
Zweites Pflegestärkungsgesetz – Neuerungen für Pflegebedürftige und Pflegekräfte
Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ändert sich in den nächsten zwei Jahren viel: Das zweite Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Mit dem Gesetz wird zum Beispiel die Beratung von Pflegebedürftigen verbessert. Auch soll die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen optimiert und der sogenannte Pflege-TÜV überarbeitet werden, der die Qualität der Pflege misst und sichert. „Das Pflegestärkungsgesetz bringt nicht nur Vorteile für die Pflegebedürftigen, sondern soll auch den Angestellten im Pflegebereich die Arbeit erleichtern. So sollen die Pflegekräfte zum Beispiel durch eine vereinfachte Dokumentation entlastet werden und damit mehr Zeit für die Patienten haben“, erklärt der Rechtsexperte. Besonders interessant dürfte die neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sein, nach der es ab 2017 fünf statt der bisherigen drei Pflegestufen geben wird. Dadurch werden mehr Menschen mit leichten Einschränkungen Unterstützungsleistungen erhalten können. Und auch Demenzkranke sollen künftig bei den Pflegestufen berücksichtigt werden.
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