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Von BAföG bis Plastiktüte - das bringt 2016

Neue gesetzliche Regelungen für das nächste Jahr

(lifePR) (Köln, )
Silvester steht vor der Tür – und wieder einmal stellt sich die Frage, was das neue Jahr bringen wird. Wenn es um Gesetze und rechtliche Neuerungen geht, kann man ruhig einen Blick in die Zukunft wagen. Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz Benjamin Dahm aus der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte erläutert einige der neuen Regelungen für 2016 und zeigt auf, welche Gesetze noch kommen könnten.

Kindergeld – ab Januar ist die Steuer-Identifikationsnummer Pflicht
Eine Meldung hat für viel Verunsicherung gesorgt: Vor einigen Monaten berichteten diverse Medien, dass Eltern im neuen Jahr kein Kindergeld mehr erhalten, wenn sie bis dahin keine Steuer-Identifikationsnummer eingereicht haben. „Tatsächlich verlangt die Familienkasse ab dem 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und des Kindes. Denn damit soll verhindert werden, dass Kindergeld doppelt ausgezahlt wird“, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Dahm. Falsch ist jedoch, dass die Zahlungen eingestellt werden, wenn die Nummer nicht vorliegt. „In diesem Fall wird die Familienkasse die Eltern einfach im Laufe des Jahres kontaktieren.“ Es ist aber dennoch ratsam, die Nummer zeitnah anzugeben, damit das bereits ausgezahlte Kindergeld – das zum 1. Januar übrigens um zwei Euro pro Monat erhöht wird – nicht von der Familienkasse zurückgefordert wird.

Zahlungskontengesetz – Girokonto für jeden
Für die meisten ist ein Girokonto eine Selbstverständlichkeit, doch längst nicht für jeden. Damit sich das ändert, hat die EU 2014 eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die in Deutschland Mitte 2016 umgesetzt werden soll. Das sogenannte Zahlungskontengesetz räumt ab dem 1. Juni 2016 jedem Bundesbürger das Recht auf ein Girokonto ein, so auch Menschen, denen bislang von vielen Banken ein solches verweigert wurde. „Auch Wohnungslose oder Asylbewerber bekommen mit dem Gesetz ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, also ein einfaches Girokonto mit den grundlegenden Funktionen“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Benjamin Dahm. Zudem soll das Gesetz die Transparenz der Entgelte vergrößern und es Verbrauchern erleichtern, Banken und deren Konten zu vergleichen und gegebenenfalls zu einer anderen Bank zu wechseln.

BAföG-Erhöhung – Studenten bekommen ab dem Herbst mehr Geld
Was lange währt … Studenten mussten lange warten, nun ist es so weit: Im Herbst 2016 wird das BAföG erhöht. Zum Wintersemester 2016/17 erhalten die Studenten etwa sieben
Prozent mehr Geld für Leben und Wohnen sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Der Maximalbetrag liegt dann statt bei 670 Euro künftig bei 735 Euro. Auch die Freibeträge steigen um etwa sieben Prozent an. „Sowohl das Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners als auch das Einkommen des Studierenden selbst darf ab dem Herbst höher liegen als früher, ohne dass dadurch der Anspruch auf BAföG verfällt“, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Dahm. Studenten dürfen dann pro Monat 50 Euro mehr, also insgesamt 450 Euro, hinzuverdienen. Neben weiteren Änderungen wird auch die sogenannte BAföG-Lücke geschlossen. Damit ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Bachelor-Studiums und der Aufnahme des Master-Studiums gemeint, in dem Studenten bislang kein BAföG erhalten haben.

Teurere Plastiktüten? – Einkaufstüten könnten ab April teurer werden
Der Verbrauch von Plastiktüten soll stark reduziert werden – das hat die EU festgelegt. Um dieser Forderung gerecht zu werden, könnten Plastiktüten in Supermärkten und Kaufhäusern ab April 2016 mindestens 20 Cent pro Stück kosten. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Handelsverbands vor, der beim Bundesumweltministerium eingereicht wurde. Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass der Verbrauch bis 2019 auf etwa 90 Tüten und bis 2025 auf 40 Tüten pro Person und Jahr reduziert wird. „Bis November 2016 soll diese Richtlinie in nationales Recht übertragen werden“, so Rechtsanwalt Benjamin Dahm. „Ob der Entwurf des Handelsverbands eins zu eins umgesetzt wird, steht allerdings noch nicht fest.“ Von der Regelung ausgenommen wären übrigens dünne Plastikbeutel für Obst und Gemüse.

Zweites Pflegestärkungsgesetz – Neuerungen für Pflegebedürftige und Pflegekräfte
Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ändert sich in den nächsten zwei Jahren viel: Das zweite Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Mit dem Gesetz wird zum Beispiel die Beratung von Pflegebedürftigen verbessert. Auch soll die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen optimiert und der sogenannte Pflege-TÜV überarbeitet werden, der die Qualität der Pflege misst und sichert. „Das Pflegestärkungsgesetz bringt nicht nur Vorteile für die Pflegebedürftigen, sondern soll auch den Angestellten im Pflegebereich die Arbeit erleichtern. So sollen die Pflegekräfte zum Beispiel durch eine vereinfachte Dokumentation entlastet werden und damit mehr Zeit für die Patienten haben“, erklärt der Rechtsexperte. Besonders interessant dürfte die neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sein, nach der es ab 2017 fünf statt der bisherigen drei Pflegestufen geben wird. Dadurch werden mehr Menschen mit leichten Einschränkungen Unterstützungsleistungen erhalten können. Und auch Demenzkranke sollen künftig bei den Pflegestufen berücksichtigt werden.

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite unter www.roland-rechtsschutz.de/rechtstipps

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Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.467 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 417,9 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 50,5 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2014).

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ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
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Über ROLAND Rechtsschutz

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 398,8 Millionen Euro im Jahr 2014 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche. Mit einem Marktanteil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deutschen Rechtsschutz-Versicherern. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Dank der modularen Produktstruktur können Kunden ihren Versicherungsschutz nach Bedarf zusammenstellen.

ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutzfall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon von einem unabhängigen Anwalt einholen - noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk von 2.500 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung unverbindlich eine geeignete Kanzlei.

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