Viele Ehepaare wollen sich den Traum vom Eigenheim erfüllen. Der notwendige Kredit wird dann häufig auch von beiden Partnern gemeinsam bei der Bank aufgenommen. Kommt es zur Trennung der Ehepartner, , bedeutet das nicht automatisch, dass auch beide für das Darlehen weiter aufkommen müssen. Zwar haften sie beide gegenüber der Bank, hatte aber nur ein Ehepartner Interesse am Kauf der Immobilie und der dazu notwenigen Kreditaufnahme, muss er auch alleine für das Darlehen aufkommen und kann von seinem ehemaligen Partner keinen Ausgleich dafür verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar gemeinsam einen Immobilienkredit aufgenommen. Als Eigentümer der Immobilie wurde allerdings nur der Mann ins Grundbuch eingetragen. Er leistete auch überwiegend die Zahlung der Darlehensraten. Als die Ehe in die Brüche ging, verlangte er von der Frau allerdings einen anteiligen Ausgleich der Verbindlichkeiten. Das OLG wies den Ausgleichsanspruch zurück.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Kredit zwar gemeinsam aufgenommen wurde und dadurch beide Partner gegenüber der Bank haften. Allerdings bestehe keine Haftung gegeneinander. Dabei sei es nicht entscheidend, dass der Mann während der Ehe die Kreditraten größtenteils übernommen habe. Wesentlicher sei, dass er das Interesse an der Immobilie hatte und auch als alleiniger Eigentümer eingetragen sei und die Immobilie nach der Trennung auch alleine nutze. Daher habe er keinen Ausgleichsanspruch gegenüber der Frau.
Bei einer Scheidung geht es nicht nur um das Sorgerecht für die Kinder, die Aufteilung des Vermögens oder Unterhalt. Ein ebenso häufiger Streitpunkt ist auch die Aufteilung der Schulden, die das Paar gemeinsam gemacht hat. Das ist besonders häufig bei Immobilien der Fall. Oft ist auch strittig, wer die Immobilie weiter nutzen darf. Um die eigenen Interessen zu schützen und durchzusetzen, ist eine kompetente juristische Beratung unerlässlich. Viele Regelungen zum Umgang mit Immobilien in der Ehe und nach einer möglichen Scheidung können bereits in einem Ehevertrag getroffen werden.
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