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rbb-Rundfunkrat kritisiert geplante weitgehende Einschränkung der Online-Publikationsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

(lifePR) (Berlin, )
Auf seiner Sitzung am heutigen Donnerstag kritisierte der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) die geplante weitgehende Einschränkung der Online-Publikationsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er verabschiedete folgende Erklärung:

1. Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg lehnt die vorgesehenen Regelungen zur Beschränkung der Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im aktuellen Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in der Fassung vom 19. Mai 2008 ab. Sie benachteiligen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im publizistischen Wettbewerb mit den kommerziellen Anbietern und beschädigen seine Zukunftsfähigkeit in der digitalen Welt. Das Online-Angebot der Rundfunkanstalten darf nicht auf sendungsbezogene oder gar nur sendungsunterstützende Inhalte beschränkt werden. Eine Verweildauer von nur sieben Tagen sowie die Bezugnahme auf eine vermeintliche "elektronische Presse" ist realitätsfremd und widerspricht eklatant dem spezifischen Charakter des Mediums Internet.

2. Der Rundfunkrat appelliert an die beiden Staatsvertragsländer des rbb, sich mit allem Nachdruck für eine Überarbeitung des aktuellen Staatsvertragsentwurfs mit dem Ziel einzusetzen, den nach langwierigen Verhandlungen erreichten Beihilfe-Kompromiss mit der EU-Kommission vom 24. April 2007 eins zu eins in nationales deutsches Recht umzusetzen.

Begründung:
Die im Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geplanten massiven Einschränkungen bei den Online-Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schränken den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weitgehend ein. Sie legen seiner Entwicklungsmöglichkeit enge bürokratische Fesseln an und gefährden damit seine publizistische Wettbewerbsfähigkeit, deren Bedeutung das Bundesverfassungsgericht erst im September 2007 unter Hinweis auf die verfassungsrechtliche Entwicklungsgarantie gerade im Bereich der Neuen Medien hervorgehoben hat. Auch über die von der EU-Kommission im Brüsseler Kompromiss geforderten Festlegungen gehen die Vorstellungen der Länder ohne nachvollziehbaren Grund weit hinaus.

Danach müssten sich Telemedienangebote künftig grundsätzlich stets auf eine konkrete Sendung beziehen (Sendungsbezug anstelle von Programmbezug) und dürften nur noch für die Dauer von 7 Tagen im Internet angeboten werden. Die Zulässigkeit einer längeren Verweildauer soll von einem zuvor zu verabschiedenden so genannten Telemedienkonzept abhängig sein, das eine entsprechende Begründung enthält.

Nicht-sendungsbezogene Telemedienangebote sollen künftig nur in den Bereichen Information, Bildung und Kultur und nur nach Maßgabe des genannten Telemedienkonzepts möglich sein. Gänzlich unzulässig wären darüber hinaus alle nicht-sendungsbezogene Angebote einer so genannten "elektronischen Presse". In letzter Konsequenz würde eine derartige Vorschrift zu einem generellen Verbot textbasierter Angebote führen, die nicht unmittelbar sendungsbezogen sind.

Nach Auffassung des Rundfunkrats widersprechen die im aktuellen Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags enthaltenen Vorstellungen der Länder der Aufgabe und Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Medienwelt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbares Strukturelement der demokratischen Gesellschaftsordnung. Bliebe es bei den vorgesehenen Regelungen, könnte er seiner Verpflichtung, allen Bevölkerungsgruppen die Teilnahme an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen, Bildungsinhalte zu vermitteln, zur politischen Meinungsbildung, zur gesellschaftlichen Integration und zur Kultur beizutragen, nur noch eingeschränkt nachkommen. Auch das Ziel, Orientierungshilfe in einem zunehmend komplexer werdenden Alltag zu bieten und die Medienkompetenz aller Generationen technisch und inhaltlich zu fördern, wäre so nicht zu verwirklichen.

Die Rundfunkteilnehmer haben einen Anspruch darauf, auch künftig das mit ihren Gebühren finanzierte Programm auf allen technisch und publizistisch relevanten Verbreitungswegen empfangen bzw. medienspezifisch nutzen zu können. So hat der rbb beispielsweise in den vergangenen Jahren herausragende Dokumentations- und Wissenschaftssendungen mit einem Internetangebot ergänzt und begleitet. Nach den aktuellen Planungen der Länder müssten diese und zahlreiche vergleichbare Inhalte weitestgehend aus dem Netz entfernt werden, ohne dass dafür ein sachlicher Grund erkennbar wäre. Schulen und anderen Bildungseinrichtungen würde damit ebenso wie allen an solchen Zusatzinformationen, Dokumentationen und Hintergrundberichten interessierten Bürgern die Möglichkeit genommen bzw. vorenthalten, eine Vielzahl von Inhalten medienspezifisch, nämlich in einer für das Internet typischen Weise nutzen zu können, die jeweils mit ihren Rundfunkgebühren finanziert worden sind.

Das Internet ist in der digitalen Medienwelt der Ausspielweg der Zukunft. Immer mehr Menschen, vor allem jüngere, nutzen die mit ihm verbundenen Möglichkeiten. Deshalb muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Interesse aller Gebührenzahler auch dort präsent sein. Er hat das Ziel, gerade auch jüngere Mediennutzer wieder zu erreichen bzw. zu gewinnen. Dies wird aber nur dann gelingen, wenn ARD und ZDF ein flexibel gestalteter Handlungsspielraum zugestanden wird. Der in diesem Punkt weit reichende Kompromiss, den Bund, Länder, ARD und ZDF nach langwierigen Verhandlungen im April 2007 mit der Europäischen Kommission erreichen konnten, räumt diesen Handlungsspielraum ein. Die dort vorgesehenen Regelungen sollten deshalb eins zu eins in den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingearbeitet und nicht nachträglich zu Lasten der Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verändert werden.
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