Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, in Fällen schwerster Verbrechen auch bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung zu ermöglichen, wenn die Tat mit einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung oder Gefährdung des Opfers verbunden war und wegen ihr eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verhängt wurde. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung kann nach Einholung von zwei Gutachten, die die weiterhin bestehende Gefährlichkeit des Straftäters bestätigen, angeordnet werden.
Justizminister Geert Mackenroth erläuterte: „Es geht um eine zeitlich unbestimmte Verwahrung erst am Ende der Strafhaft und damit zu einem Zeitpunkt, zu dem aus dem Jugendlichen längst ein Erwachsener geworden ist. Die Verlagerung der Entscheidung an das Ende des Strafvollzuges bietet eine größere Prognosesicherheit, weil dann auch die Ergebnisse der Therapie während der Strafhaft in die Entscheidung mit einfließen können.“
„Diese Regelung ist längst überfällig. Sie schafft ein Stück mehr Sicherheit für unsere Bevölkerung. Damit können wir zwar weiterhin nicht alle Straftaten verhindern, aber wir müssen das Reservoir an staatlich zulässigen Maßnahmen ausschöpfen. Der Staat hat einen Schutzauftrag gegenüber potentiellen Opfern. Diese Forderung ist nicht populistisch, sondern nur das letzte Mittel des Staates, gefährliche Straftäter in staatlichem Gewahrsam zu belassen, wenn alle Befassten wissen, dass sie in kürzester Zeit wieder rückfällig werden können,“ erklärte der Minister abschließend.