Beim Kauf von Silberbarren, welche an Bankschaltern, als auch bei Edelmetallhandelsgesellschaften erhältlich sind fallen 19 % MWSt an. Bei Silbermünzen wird der ermäßigte Satz von 7 % MWSt fällig.Während verschiedene Regierungen bereits mehrmals den Goldbesitz verboten haben und diese
Reichtümer beim Staat abzuliefern waren, so war dies beim Silber kaum der Fall.Silber eignet sich als Beimischung der Kapitalanlage in verschiedenen Formen:
Physisches Silber in Form von Barren und Münzen: allerdings keine Verzinsung, aber Wertschwankung
Silberzertifikate: aber Vorsicht, Gläubigereigenschaft, evt. Verlust bei Insolvenz des ausgebenden Institutes.
Aktien von Silberminen: auch hier handelt es sich um Sachvermögen, als Aktionär einer Minengesellschaft, Wertschwankung und Kursschwankung.
Aufgrund einer sehr starken Silbernachfrage ist derzeit nicht jede gängige Barrengröße uneingeschränkt erhältlich.