Die meisten Unfälle am Berg passieren im Winter beim Skifahren. Zwar wird auch im Sommer manchmal der Einsatz eines Hubschraubers nötig, beispielsweise aufgrund von Herz-Kreislauf-Problemen oder Erschöpfungszuständen bei Wanderern, am häufigsten sind Hubschraubereinsätze aber aufgrund von Knochenbrüchen oder Kopfverletzungen auf der Skipiste nötig. Aber egal, ob Sommer oder Winter - die Gründe für Unfälle am Berg sind meist die gleichen, weiß Michael Zaubzer, Auslandsexperte bei der SBK: "Oft gehen Bergsportler einfach sehr hohe Risiken ein und überschätzen die eigenen Fähigkeiten", so Zaubzer. "Vor einem Unfall ist man aber auch bei Vorsicht nicht gefeit - deshalb sollte man sich im Vorfeld Gedanken über mögliche Gefahren beim Bergsport machen und vor allem ausreichend versichert sein."
Viele Skifahrer und Wanderer sind aber eher unbedarft, wenn nicht gar fahrlässig unterwegs, was die Absicherung für einen Notfall in den Bergen angeht. Zaubzer: "Die meisten denken auch hier wieder, dass erstens schon nichts passieren wird und dass zweitens im Fall der Fälle schon irgendjemand zahlt. Schließlich ist man ja versichert. Wenn dann aber wirklich etwas passiert und vielleicht sogar der Einsatz eines Hubschraubers nötig wird, kommt oft das böse Erwachen."
Ob die Kosten für den Hubschraubereinsatz von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden oder vom Verunfallten selbst getragen werden müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier ist vor allem ausschlaggebend, ob es sich beim Einsatz um eine Rettung oder eine Bergung handelt. Von Rettung wird gesprochen, wenn die verunfallte Person so schwer verletzt ist, dass ein Transport auf dem Landweg mittels Rettungswagen zur Verschlechterung des Zustands führen könnte und damit nicht zuzumuten ist. In diesem Fall werden die Kosten in Deutschland in der Regel voll von der Krankenkasse übernommen.
Stürzt aber beispielsweise ein Skifahrer an einem schwer zugänglichen Skihang und der Hubschrauber wird lediglich zu dessen Abtransport eingesetzt weil ein Krankenwagen das Gelände nicht befahren kann, handelt es sich um eine Bergung - für die der Verunfallte selbst aufkommen muss. "Eine private Reisekrankenversicherung, die auch die Bergrettung abdeckt, ist daher für jeden Bergsportler ein Muss. Die Kostenübernahme kann sonst im Fall eines Hubschraubereinsatzes zu großen Diskussionen führen. Im schlechtesten Fall bleibt der Verunfallte auf allen Kosten sitzen - und die können hier schnell bei mehreren tausend Euro liegen", so Zaubzer. Auch die Unterschiede in der Kostenübernahme zwischen In- und Ausland werden durch eine private Krankenversicherung ausgeglichen, sodass man auch in Österreich, der Schweiz oder anderswo abgesichert ist.
Die Daten und Fakten im Überblick:
1) Unterschied zwischen Rettung und Bergung
Häufigster Diskussionspunkt beim Thema Bergrettung ist der Einsatz eines Hubschraubers. Kaum jemand kennt hier den Unterschied zwischen Rettung und Bergung. Für die Kostenübernahme durch die GKV ist diese Unterscheidung aber enorm wichtig.
Rettung: Von Rettung wird gesprochen, wenn ein Bergsportler so schwer verunglückt, dass ihm der Transport auf dem Landweg nicht zuzumuten ist, weil sich dadurch sein Zustand verschlechtern könnte oder der Transport im Krankenwagen zu lange dauern würde und deshalb eine Gefahr darstellt.
Bei einer Rettung übernimmt die GKV die Kosten in der Regel voll.
Bergung: Bei einer Bergung hingegen kommt der Hubschrauber aus dem Grund zum Einsatz, dass der Unfall in unwegsamem Gelände passiert ist, das mit einem Krankenwagen nicht befahrbar ist. Der Transport mit dem Hubschrauber erfolgt hier in den meisten Fällen auch nicht direkt ins Krankenhaus, sondern lediglich bis zur Talstation. Ab hier geht der Transport auf dem Landweg weiter.
Bergungskosten sind kein Gegenstand der GKV und müssen vom Verunfallten, zumindest in Teilen, selbst getragen oder durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden.
2) Unterschied zwischen Inland und Ausland
Für die Kostenübernahme ist nicht nur von Belang, ob es sich beim Einsatz um eine Rettung oder eine Bergung handelt, auch der Unfallort spielt eine Rolle. So macht es einen wesentlichen Unterschied, ob der Unfall im In- oder Ausland passiert ist. Beispielhaft seien hier die Skisport-Länder Österreich und Schweiz genannt.
Deutschland: In Deutschland ist die Kostenbeteiligung bei der Bergrettung mit den Leistungserbringern vertraglich geregelt. Hier ist mittlerweile auch die Bergung eingeschlossen und die Kassen beteiligen sich an den Kosten. Die Höhe der Beteiligung hängt dabei von der Schwere des Einsatzes (z. B. Einsatz im einfachen Gelände, Notwendigkeit von Seilschaften) ab. Der Restbetrag wird dem Versicherten in Rechnung gestellt. Bei der Rettung sind die Sätze deutlich höher - die Kosten werden meist voll übernommen und direkt mit der Kasse abgerechnet.
Österreich: Der Anspruch auf Leistungen durch die GKV besteht für in Deutschland Versicherte zunächst nur in Deutschland. Auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen wird der Leistungsanspruch auf die EU-Länder und die Schweiz ausgedehnt. Was den Leistungsumfang betrifft, gilt aber im Ausland nicht deutsches, sondern das jeweilige Landesrecht.
Ein in Österreich Verunfallter beispielsweise erhält also Leistungen nach österreichischem Recht. Ob etwas gezahlt wird, hängt in Österreich von der Frage ab, ob der Hubschrauber auch eingesetzt worden wäre, wenn der Unfall im Tal stattgefunden hätte. Wenn ja, werden die Kosten im Rahmen der Verträge übernommen. Wenn nicht, wird gar nichts gezahlt und der Verunfallte trägt alle Kosten selbst.
Bis zum 30. April 2010 hat die EU-Verordnung, die hier als Rechtsgrundlage gilt, zwingend die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Landesrecht vorgeschrieben, sobald die Kosten über 1.000 Euro lagen (was bei Hubschraubereinsätzen fast immer der Fall ist). Seit dem 01. Mai 2010 gibt es eine Ausnahmeregelung. Die Kasse kann in Absprache mit dem Versicherten festlegen, welche Erstattungsgrundsätze für Leistungen im Ausland herangezogen werden. In Österreich können somit auch deutsche Erstattungssätze angewandt werden. In der Schweiz ist dies nicht möglich.
Schweiz: In der Schweiz existieren ähnliche Regelungen wie in Österreich. Hier werden allerdings auch im Falle eines medizinisch unbedingt notwendigen Hubschraubereinsatzes grundsätzlich nur 50 Prozent der Kosten übernommen. Bei einer Bergung wird gar nichts erstattet.
Besonderheiten: Hürden bei der Kostenerstattung können auch entstehen, wenn private Rettungshubschrauber, wie sie beispielsweise einige österreichische Skiliftbetreiber haben, zum Einsatz kommen. Über deren Einsatz entscheidet einzig der Betreiber - die Rechnung, die sehr hoch sein kann, erhält der Verletzte und kann diese dann bei der Kasse einreichen, muss sie zunächst allerdings aus eigener Tasche begleichen.
Unser Tipp:
Die Kostenübernahme bei einer Bergrettung ist durch die GKV nicht in allen Fällen gewährleistet, deshalb ist eine private Reisekrankenversicherung, die die Bergrettung beinhaltet, für Skifahrer und andere Bergsportler ein Muss. Umfassende Absicherung bietet auch die Mitgliedschaft in einem Bergsportverein.
Michael Zaubzer und das Team der SBK-Auslandsberatung erreichen Sie telefonisch unter 0800 0725 725 709 0 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail unter auslandsberatung@sbk.org.
Mehr Infos erhalten Sie auch unter www.sbk.org/auslandsberatung