Darmkrebs ist die zweithäufigste Krebsart in Deutschland - aber heilbar, wenn sie rechtzeitig erkannt wird: Bei einer frühen Diagnose liegen die Heilungschancen bei über 90%, so hoch wie bei keiner anderen Krebsart. Ab dem 55. Lebensjahr haben Versicherte gesetzlicher Krankenkassen Anspruch auf eine vorsorgende Darmspiegelung (Koloskopie), bislang nutzen jedoch nur 3% der Zielgruppe diese Möglichkeit. Die SBK will das ändern. "Wir wollen erreichen, dass möglichst viele unserer Kundinnen und Kunden zur Darmkrebs-Vorsorge gehen", erklärt Dr. Stefan Weber, Bereichsleiter Vertragspolitik und Versorgungsmanagement der SBK, und betont: "Die frühzeitige Prophylaxe kann Leben retten."
Die SBK schreibt deswegen alle Versicherten an, die im vergangenen Jahr 55 Jahre alt wurden, und weist sie auf die Möglichkeit einer Darmspiegelung hin. Die Koloskopie ist für den Patienten schmerzfrei und nach wie vor die sicherste und genaueste Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs. Trotzdem kann sich nicht jeder dazu durchringen, den 55-Jährigen wird deshalb alternativ ein immunologischer Stuhltest angeboten, der einfach und schnell von zu Hause aus durchgeführt werden kann. Zum immunologischen Stuhltest werden auch Versicherte im Alter zwischen 50 und 54 Jahren per Brief der SBK eingeladen, damit noch mehr Versicherte von der Initiative profitieren. Die Kosten der Tests und der Darmspiegelung übernimmt die SBK. Insgesamt werden im Rahmen der Aktion 100.000 Versicherte angeschrieben.
Die SBK unterstützt derzeit rund 11.688 Darmkrebspatienten im Jahr. "Doch wir wollen noch mehr: Wir wollen, dass unsere Aktion Schule macht und möglichst schnell als Versorgungsroutine allen gesetzlich Versicherten zugutekommt", betont Bereichsleiter Weber. Das Vorgehen der SBK sei unbürokratisch und stelle sicher, dass die betroffenen Versicherten zuverlässig erreicht werden. "Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) sollte das Einladeverfahren auch künftig in die Hände der Krankenkassen legen", fordert Weber. Das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens muss infolge des Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes (KFRG) bis spätestens Frühjahr 2016 über den Verlauf des Einladeverfahrens entscheiden.