Rosa, blau, gelb oder grün bedruckt kann der Zettel sein, den man nach seinem Arztbesuch in der Tasche hat. Die vier verschiedenen Farben verweisen dabei unter anderem auf die "Haltbarkeit" des jeweiligen Rezepts und die Abrechnungsart hin. Zu wissen, was es mit diesem "geheimen Code" auf sich hat, lohnt in jedem Fall.
Das rosa Rezept
Das gebräuchlichste Rezept ist rosa und kann als das "Kassenrezept" bezeichnet werden. Es kennzeichnet verordnete Medikamente, die unter die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen fallen. Das bedeutet: Die Kosten werden grundsätzlich von der Kasse übernommen. Der Versicherte muss lediglich eine Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten. Diese Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Einige Arzneimittel sind vollständig von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Ab Ausstellungsdatum muss das Rezept innerhalb von vier Wochen eingelöst werden.
Das blaue Rezept
Die Farbe Blau ist in der Regel Privatpatienten vorbehalten. Sie findet aber auch bei gesetzlich Versicherten Anwendung, wenn der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung das entsprechende Medikament nicht abdeckt. Im Klartext: Der Patient muss in diesem Fall selbst in vollem Umfang für die Kosten des Arzneimittels aufkommen. Das blaue Rezept ist bis drei Monate nach Verschreibung einlösbar. Hinweis: Die Farbe blau hat sich für Privatrezepte durchgesetzt, manchmal sind diese Rezepte aber auch weiß.
Das gelbe Rezept
Starke Schmerz- und Betäubungsmittel haben im System der Rezeptfarben einen gesonderten Platz: Gelb zeigt strenge Auflagen und Reglementierungen an. Gerade einmal sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Ausstellung hat der Patient die Möglichkeit, die Verschreibung einzulösen, sonst verfällt sie. Gelbe Rezepte werden immer in dreifacher Ausfertigung ausgestellt. Eine Durchschrift behält der Arzt, das Original und die zweite Durchschrift muss der Patient in der Apotheke vorlegen. Die Kosten für das Medikament trägt die Krankenkasse, der Patient muss jedoch seine Zuzahlung leisten.
Das grüne Rezept
Unbegrenzte Gültigkeit verspricht ein Rezept in grüner Farbe. Es handelt sich hierbei allerdings nur um eine Empfehlung des Arztes für rezeptfreie Medikamente. Die Kosten trägt der Patient, dafür ist das grüne Papier unbegrenzt gültig und bei der Anzahl der Medikamente nicht limitiert.
Gut zu wissen
Auch homöopathische Medikamente können von Schulmedizinern auf dem rosa Rezept verschrieben werden, wenn sie als Arzneimittel deklariert und apothekenpflichtig sind. Die SBK übernimmt die Kosten für diese Medikamente für Kinder bis 12 Jahren. Mit dem SBK Arzneimitteltarif übernimmt die SBK auch für Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene homöopathische Leistungen und Medikamente bei allen kooperierenden Vertragsärzten.