Die private Krankenversicherung (PKV) ist für viele auf den ersten Blick eine attraktive Alternative dazu, sich gesetzlich zu versichern. Der bürokratische Aufwand, den die PKV für ihre Versicherten mit sich bringt, wird allerdings oft unterschätzt. Die PKV funktioniert nach dem so genannten Kostenerstattungsprinzip. Im Fall eines Arztbesuches ist nicht die Versicherung der Vertragspartner des Arztes, sondern der Patient selbst. Dieser bekommt die ärztlichen Leistungen nach deren Erbringen in Rechnung gestellt und muss in vielen Fällen in Vorleistung gehen und diese vorerst selbst begleichen.
Die erhaltene Rechnung muss der Versicherte dann selbst prüfen und postalisch an seine PKV weiterleiten. Ob der Kunde eine Erstattung bekommt, und wie hoch diese ist, hängt jedoch vom gewählten Tarif und der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Versicherers ab. Ähnlich verhält es sich beim Erwerb von Arzneimitteln in der Apotheke. Auch diese muss der PKV-Versicherte zuerst einmal selbst voll bezahlen. Er muss dann wieder Quittungen und Belege bei seiner Versicherung einreichen, um die entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.
Die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich diesen Aufwand in den meisten Fällen sparen. Alle für sie erbrachten ärztlichen Leistungen werden vom Arzt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dafür müssen sie beim Arztbesuch lediglich ihre Versichertenkarte vorlegen.