Fast 2,2 Mrd. Euro beträgt das Leistungs- und Haushaltsvolumen der SBK, 95 Prozent davon gehen unmittelbar in die Versorgung der SBK-Versicherten, in ärztliche Leistungen und Behandlung im Krankenhaus, in Medikamente oder Hilfsmittel. Nur 5 Prozent der gesamten Ausgaben der SBK entfallen auf die Verwaltungskosten.
Zugleich hat die SBK ihre Rückstellungen, zum Beispiel für Pensionen, bereits im zweiten Jahr in Folge nach den Vorschriften des HGB in voller Höhe gebildet, obwohl dies erst ab 2010 schrittweise gesetzlich verpflichtend ist. Zusätzlich hat die SBK Betriebsmittel in Höhe von 31 Mio. Euro und Rücklagen in Höhe von 52 Mio. Euro gebildet. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage nach § 261 SGB V liegt bei 45,3 Mio. Euro, damit entsprechen die Rücklagen der SBK 115 Prozent dieser Summe.
Mit diesem Finanzpolster ist die SBK vor allem für Krisenzeiten und ungeplante Ausgaben besser gerüstet als je zuvor. Davon profitieren die Versicherten: Die Krankenkasse hatte zu Jahresbeginn als eine der ersten angekündigt, ohne Zusatzbeitrag durch das Jahr 2011 zu kommen und wird diese Zusage auch einhalten.
Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der SBK, betont: "Wir legen strenge Maßstäbe an, was unsere Rechnungslegung und Bilanzierung angeht, und fordern, dies als Standard für alle Krankenkassen gesetzlich festzulegen. Leider hat eine starke Lobby dies immer wieder verhindert. Wir möchten unseren Versicherten und der Öffentlichkeit zeigen, auf welcher finanziellen Basis die SBK ihre weitere Entwicklung begründet. Wie stabil diese finanzielle Basis ist, lässt sich auch an unserem aktuellen Geschäftsbericht ablesen."
Den Geschäftsbericht 2010 der SBK gibt es im Internet zum Download unter: www.sbk.org/geschaeftsbericht