Die nächste Überlegung: Wenn sich die Vielzahl aller Opfer zusammenschließt müsste es doch einfach und billig sein, Recht zu bekommen. Leider nicht: Die Form des "Kollektiven Rechtsschutzes" nach dem Vorbild einer US-amerikanischen Sammelklage gibt es im deutschen Recht leider nicht.
Wer Recht bekommen will, der muss in Deutschland klagen - und so wird jeder VW- oder Audibesitzer, der mit dem Ergebnis der Nachbesserungen nicht zufrieden ist, einzeln und für sich ein deutsches Gericht anrufen müssen. Das Prozedere ist einfach: Nach der Nachbesserung im Rahmen der Rückrufaktion muss man dem Händler mitteilen, dass man mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist oder einen zukünftigen Mangel befürchtet. Entweder der Händler geht darauf ein, oder er vergleicht sich oder er wählt mit einer Absage das gerichtliche Verfahren. Eine Sammelklage hätte den Vorteil, dass alle Geschädigten gleichzeitig gegen VW klagen und sich die Kosten teilen könnten. Aber wie gesagt: Sammelklagen kennen wir in Deutschland nur aus amerikanischen Anwalt-Serien.
"Na dann dann klagt halt wo anders!" Dieser Aufruf ist so abwegig nicht: Aktuell gibt es zwei Varianten, die das Klagen von deutschen Staatsbürgern gegen den deutschen Volkswagen-Konzern möglich machen sollen. Zum einen gibt es eine ausländische Stiftungsgründung, deren Mitglieder sich wohl nach ausländischem Recht zu einer Sammelklage formieren können, andererseits plant der amerikanischhe Anwalt Michael Hausfeld deutsche Kläger in einer amerikanische Massenklage zu integrieren, indem er deren Forderungen an Volkswagen übernimmt und vor einem US-Gericht Schadensersatz fordert. 2,5 Milliarden will Hausfeld in Deutschland als Schadenssumme zusammen sammeln. Offensichtlich hat er gute Investoren, denn die Kanzlei geht die Sache sehr professionell an. Hausfeld gründete zum 1. Januar 2016 sogar eine eigene Niederlassung in Deutschland. In deutschen Wirtschaftsmedien rühmt er sich eines langen Atems: Es wäre genügend Geld für ein zehnjähriges Verfahren vorhanden.