"So verschieden die Anlässe umzuziehen, so unterschiedlich auch die Gründe für den Platzbedarf" erklärt der Geschäftsführer Martin Gerhardus. "Junge Leute, die in eine Wohngemeinschaft ziehen oder Personen, die sich entschieden haben mit ihrem Partner eine gemeinsame Wohnung zu nehmen, nutzen unser Angebot oft, um z.B. sperrige Einrichtungsgegenstände unterzubringen, wie Omas schönen Küchenschrank oder Möbel, die sonst in doppelter Ausführung vorhanden wären, wie etwa die Couchgarnitur. Zum Weggeben sind diese Dinge viel zu schade und gerade junge Leute wissen ja oft gar nicht, wie ihre Situation in einem Jahr aussieht", so Gerhardus weiter.
Häufig kommen auch Ehepaare zu SelfStorage, die in eine kleinere Wohnung ziehen, nachdem die Kinder ausgezogen sind. Sie nutzen ihr Abteil bei SelfStorage dann gewissermaßen als "Keller außer Haus". Dort werden all die Sachen eingelagert, die in den eigenen vier Wänden keinen Platz mehr finden. Bei anderen SelfStorage-Kunden ist es der genau umgekehrte Fall: Nachwuchs kündigt sich an und die Wohnung wird wegen des vielen Spielzeugs und der Kindersachen einfach zu klein. Hier schafft die Miete eines meist nur kleinen Abstellraumes bei SelfStorage wieder mehr Lebensqualität in den eigenen vier Wänden.
Aus vielen verschiedenen Gründen kommen Platzsuchende immer häufiger auf das Angebot von "SelfStorage - Dein Lagerraum" zu: Die Gegenstände werden hier trocken gelagert und rund um die Uhr durch ein ausgeklügeltes Sicherheitssystem bewacht. Zentrale Großraum-Aufzüge machen das Be- und Entladen der Abteile ganz leicht. Mit dem eigenen Schlüssel haben Nutzer sieben Tage die Woche von 6:00 bis 22:00 Uhr Zugang zu ihrem Hab und Gut.
"SelfStorage -Dein Lagerraum" versteht sich als Dienstleister für seine Kunden, um den Umzug und die Einlagerung so einfach wie möglich zu machen. Kooperationen mit Umzugsfirmen und Leihwagenservices bieten den SelfStorage-Kunden attraktive Sonderkonditionen. Verpackungsmaterial steht im SelfStorage-Shop zur Verfügung. Selbstverständlich wird der Lagerraum so berechnet, dass der Kunde nur so viel Platz mietet, wie er auch wirklich braucht. Als Faustregel gilt übrigens: "10% der Wohnfläche". Beispiel: Die gesamte Einrichtung einer 80 Quadratmeter Wohnung findet auf 8 Quadratmetern Lagerraum bei SelfStorage Platz.