Alle Anbieter der Pflegepflichtversicherung - ob gesetzlich oder privat - müssen die gesetzlichen Änderungen umsetzen. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz werden insbesondere die Geld- und Sachleistungen im ambulanten Bereich für alle Pflegestufen schrittweise steigen, in Stufe I beispielsweise von derzeit 384 auf 450 Euro im Jahr 2012. Im stationären Bereich werden die Leistungen nur in Stufe III erhöht, und zwar ebenfalls schrittweise von zurzeit 1.432 Euro bzw. 1.688 Euro bei Härtefällen oder Kurzzeitpflege auf 1.550 Euro bzw. 1.918 Euro im Jahr 2012.
Menschen mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" und erstmals auch Personen, die die Voraussetzungen der Pflegestufe I nicht erfüllen, beispielsweise Demenzkranke, erhalten ab 1. Juli statt bislang 460 Euro bis zu 2.400 Euro im Jahr. Sämtliche Leistungen der Pflegeversicherungen werden ab 2015 dynamisiert und im Dreijahresrhythmus an die Preisentwicklung angepasst.
Vom 1. Januar 2009 an ist ein individueller Anspruch auf Pflegeberatung gesetzlich verankert, der Kunden ein individuelles Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangebot vor Ort garantiert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können zudem eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen. Die Beschäftigten sind während dieser Zeit sozial abgesichert. Daneben soll es für akute Fälle bis zu zehn Tage unbezahlten Pflegeurlaub geben, in dem der freigestellte Arbeitnehmer ebenfalls sozialversichert ist. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Kleinbetriebe mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten.
Um dies zu finanzieren und der negativen Finanzentwicklung in der sozialen Pflegeversicherung entgegenzuwirken, steigen die Beiträge hier ab 1. Juli um 0,25 Prozentpunkte. Die Leistungserweiterungen verpflichten auch die privaten Pflegepflichtversicherer zu einer Neukalkulation ihrer Beiträge. Diese wird jedoch in keinem Fall die maximale absolute Erhöhung in der sozialen Pflegeversicherung übersteigen, sondern in den meisten Fällen darunter liegen: Für rund 80 Prozent der bei der SIGNAL IDUNA Pflichtversicherten ist diese Erhöhung sogar weniger als halb so hoch wie in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Egal, ob gesetzlich oder privat abgesichert: Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind in erster Linie eine Grundabsicherung, reichen im allgemeinen aber nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu bezahlen. Diese müssen dann aus laufenden Einnahmen wie Rente und Zinseinnahmen oder aus dem Vermögen bezahlt werden - und wenn dies nicht vorhanden ist, werden die Kinder zur Kasse gebeten. Ist eine stationäre Pflege notwendig, müssen die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sogar ganz aus eigener Tasche bezahlt werden. Und das kann teuer werden: Wer beispielsweise zehn Jahre pflegebedürftig ist, muss dann sein eigenes Vermögen - oder das von Angehörigen - in Höhe bis zu 300.000 Euro - aufbrauchen.
Private Versicherungsunternehmen, wie die SIGNAL IDUNA Gruppe, bieten Modelle zur Zusatzabsicherung des Lebensrisikos "Pflegebedürftigkeit" an, beispielsweise als Pflegetagegeldversicherung. Pflegebedürftige, müssen dann nicht auf die Rente, das eigene Vermögen oder auf das der Kinder zurückgreifen.
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt dem Versicherten die pro Pflegetag fest vereinbarte Summe - und das bereits in Pflegestufe I. Dieses Tagegeld wird auch dann gezahlt, wenn der Pflegebedürftige von Familienangehörigen oder Nachbarn gepflegt wird. So braucht er bei häuslicher Pflege nicht auf seine gewohnte Umgebung zu verzichten. Die Beiträge zur Pflegetagegeld-Versicherung richten sich nach dem gewählten Leistungsumfang sowie nach Alter und Geschlecht des Versicherten.