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Bekanntmachung der Stadt Brunsbüttel

II. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei

(lifePR) (Brunsbüttel, )
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 27.06.2007 folgende II. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei vom 31.05.2001 erlassen:

I.
§ 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
Benutzerinnen / Benutzer müssen sich, soweit sie nicht persönlich bekannt sind, persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses in der Stadtbücherei anmelden. Bei Benutzern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die schriftliche Zustimmung der Eltern oder der/des Erziehungsberechtigten erforderlich.

II.
§ 3 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
Nach der Anmeldung erhält die Benutzerin / der Benutzer einen Benutzerausweis. Der Benutzerausweis ist grundsätzlich nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Eltern können für Kinder unter 7 Jahren auf deren Ausweis Kindermedien ausleihen. Der Verlust des Benutzerausweises, Änderungen des Namens und der Anschrift sind der Stadtbücherei unverzüglich mitzuteilen.
Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbücherei es verlangt oder die Voraussetzung für die Benutzung nicht mehr gegeben ist.

III.
§ 5 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
Kinder und Jugendliche dürfen nur max. 3 Filme gleichzeitig ausleihen. Bei Erwachsenen kann die Bücherei die Anzahl der auszuleihenden Filme ebenfalls begrenzen.

IV.
§ 6 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
Dokumente und Dateien, die kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausgedruckt oder auf eigene Medien kopiert werden

V.
§ 8 Nr. 2 f erhält folgende Fassung:
Für Bücher und andere im Leihverkehr beschaffte Medien ist eine Gebühr von 1,00 EUR pro Medium zu zahlen. Die Bücherei behält sich vor, entstehende Fremdkosten in der jeweiligen Höhe an die Anfordernde / den Anfordernden weiterzugeben. Falls die Anfordernde / den Anfordernden die Medien selber per Internet bestellt, kann die Gebühr ermäßigt werden.

VI.
§ 8 Nr. 2 i erhält folgende Fassung:
für das Internet Nutzung je 1 Std. 1,00 EUR Ausdruck je Seite 0,10 EUR

VII.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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