Wichtig ist dabei, dass die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und B (Grundstücke) von bisher 500 von Hundert auf 600 von Hundert rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 gilt. Da für dieses Jahr bereits zwei Raten der in der Regel quartalsweise erhobenen Steuer eingezogen worden sind, erhebt die Stadtkämmerei zum einen eine Nachforderung auf die ersten beiden Quartalsraten und setzt zweitens die Höhe der dann zu zahlenden letzten beiden Quartalsraten für das laufende Jahr neu fest. Inwieweit und wann dann die Grundsteuererhöhung von Vermietern an ihre Mieterinnen und Mieter weitergegeben wird, ist unterschiedlich und hängt unter anderem von der Art der Mietverträge ab. Rückfragen dazu kann nicht die Stadtkämmerei beantworten, sondern nur die Vermieterinnen und Vermieter.
Stadtkämmerei verschickt Änderungsbescheide für die Grundsteuer ab Montag, den 18. Juni
Anhebung der Hebesätze gilt rückwirkend ab 1. Januar
Wichtig ist dabei, dass die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und B (Grundstücke) von bisher 500 von Hundert auf 600 von Hundert rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 gilt. Da für dieses Jahr bereits zwei Raten der in der Regel quartalsweise erhobenen Steuer eingezogen worden sind, erhebt die Stadtkämmerei zum einen eine Nachforderung auf die ersten beiden Quartalsraten und setzt zweitens die Höhe der dann zu zahlenden letzten beiden Quartalsraten für das laufende Jahr neu fest. Inwieweit und wann dann die Grundsteuererhöhung von Vermietern an ihre Mieterinnen und Mieter weitergegeben wird, ist unterschiedlich und hängt unter anderem von der Art der Mietverträge ab. Rückfragen dazu kann nicht die Stadtkämmerei beantworten, sondern nur die Vermieterinnen und Vermieter.