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Stadt Freiburg im Breisgau

Stadtverwaltung befürwortet geplante Photovoltaikanlage auf Lärmgalerie B 31 Ost ausdrücklich

(lifePR) (Freiburg, )
Baugenehmigung für Photovoltaikanlage auf Lärmschutzgalerie West der B31-Ost bedarf eines geordneten rechtlichen Verfahrens

Zustimmung der Teilnehmer des Anwohnervergleichs für B-31-Ost aus den Neunziger Jahren Voraussetzung

Um dem Bauvorhaben einer Photovoltaikanlage auf der Lärmschutzgalerie der B 31 Ost der Fesa GmbH eine Zustimmung erteilen zu können, muss zunächst das Einverständnis der Teilnehmer eines Vergleiches der B31-Ost aus den Neunziger Jahren vorliegen. Dies machte Erster Bürgermeister Otto Neideck heute noch einmal deutlich: „Wir stehen dem Projekt sehr positiv gegenüber, aber an den rechtlichen Zwängen kommen wir leider nicht vorbei. Zur Realisierung dieses Projektes brauchen wir entsprechend der Auflage des Regierungspräsidiums die Zustimmungen aller Vergleichsteilnehmer.“
Der von der Fesa eingereichte Bauantrag zur Errichtung dieser Photovoltaik-Anlage ist aus natur- und landschaftsschutzrechtlicher Hinsicht in vollem Umfang zulässig.All dies sei der Fesa GmbH von Anfang auch so mitgeteilt worden. Aufgrund dessen zeigt sich EBM Neideck erstaunt über die in der Öffentlichkeit geäußerte Kritik der Fesa und weist die Vorwürfe zurück.

Das Regierungspräsidium hatte auf die Notwendigkeit dieser Zustimmungen mit den Vergleichsteilnehmern aufmerksam gemacht, weil nach einem Vergleich aus 1993 nicht in die damals festgelegten Regelungen für die Randbebauung der B 31 Ost eingegriffen werden darf. Die Zustimmung für ein sol2 ches Bauverfahren ist deshalb bei allen Vergleichsteilnehmern einzuholen, wofür umfängliche Recherchen erforderliche sind, da alle Beteiligten ermittelt werden müssen. Teilweise wohnen diese auch nicht mehr in Freiburg. Danach müssen Gespräche geführt werden. Voraussichtlich können diese Gespräche aufgrund der großen Anzahl erst im Laufe des Sommers beendet werden.

„Der Vorwurf, die Stadt wolle die Anlage verhindern, ist nicht nachvollziehbar, sondern ganz im Gegenteil, wir befürworten diese Maßnahme,“ so Neideck, „sind aber einem rechtlich geordneten Verfahren verpflichtet“. Die Stadt Freiburg habe gerade im Sinne ihrer nachhaltigen Energiepolitik und aufgrund ihres Ziels zur deutlichen Reduzierung des CO2-Ausstosses großes Interesse am Bau und Betrieb solcher Anlagen.
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