Dies bedeutet, dass eine Zulassung ohne Einzugsermächtigung ab 1. Juli 2007 nicht mehr möglich ist. In einem zweiten Schritt wird eingeführt, dass vor der Zulassung geprüft wird, ob noch Kfz-Steuerschulden auf den Halter bestehen. Auch in diesen Fällen kann keine Zulassung erfolgen.
Es wird gebeten ab dem 1. Juli 2007 die Kontonummer und die Bankleitzahl zur Zulassung bereit zu halten.
Wenn das Fahrzeug nicht durch den Halter selbst zugelassen wird, soll eine Einzugsermächtigung eingereicht werden. In diesem Fall muss auch eine schriftliche Einverständniserklärung des Fahrzeughalters vorgelegt werden, dass der Beauftragte die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse erfährt.
Diese Regelung gilt für alle Zulassungsbehörden in Baden-Württemberg.