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Zur Berichterstattung über das "Isolierkartell" in der tz vom 24./25.5.2008 nehmen die SWM wie folgt Stellung

(lifePR) (München, )
Offenbar basierend auf anonymen Informationen aus einem laufenden Ermittlungsverfahren wird dem Unternehmen SWM in der tz vom 24./25.5. u.a. "Schlamperei", "Überforderung" und "Mangelnde Kontrolle" unterstellt. Diese Unterstellungen gegen das Unternehmen sind abwegig und werden auf das Schärfste zurückgewiesen. Im tz-Artikel wird der Eindruck erweckt, die SWM als Unternehmen stünden im Fokus der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen und müssten sich vor Gericht verantworten. Tatsächlich sind aber die SWM Opfer krimineller Machenschaften wie möglicherweise andere namhafte Münchner Großunternehmen auch. Die SWM arbeiten seit Jahren eng und intensiv mit Staatsanwaltschaft und Polizei zusammen, um den Sachverhalt lückenlos aufzuklären und Schadensersatz geltend machen zu können.

Richtig ist - wie großteils bereits in einer SWM Stellungnahme am Freitag, 23.5., erläutert:
- Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen deutsche Mittelstandsfirmen des Isoliergewerbes wegen Kartellabsprachen zu Lasten von Auftraggebern. Zu den Geschädigten gehören auch die SWM. Offenbar haben sich Firmen abgesprochen, um Bauleistungen für die SWM zu überhöhten Preisen abzurechnen.
- Der tz-Vorwurf gegen die SWM Konzernrevision ist nachweislich falsch. Die SWM - insbesondere die Konzernrevision - unterstützen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall des "Isolierkartells" nachdrücklich bereits seit Bekannt werden im Jahr 2006 und nicht wie im tz-Artikel behauptet erst seit Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses im April 2008. Vielmehr wurde auf Basis der Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden durch die SWM weiteres unlauteres Verhalten seitens einzelner Anbieter von Isolierleistungen nachgewiesen, darunter auch fehlerhafte Abrechnungen. Dieser Schaden wir durch die SWM bereits geltend gemacht.
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt abgesehen von den Untersuchungen gegen das "Isolierkartell" nicht wie von der tz behauptet gegen mehrere, sondern seit April 2008 gegen einen einzelnen Mitarbeiter der SWM. Nach Kenntnis der SWM besteht seitens der Staatsanwaltschaft jedoch aktuell kein Korruptionsverdacht gegen diesen SWM Mitarbeiter mehr.
- Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft konzentriert sich auf Vergaben aus dem Jahr 2003. Für diese sind mögliche Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt. Das bedeutet: Sobald Strafbefehl ergeht oder eine Verurteilung gegen die kriminellen Isolierfirmen vorliegt, werden die SWM ihre Ansprüche auch hier umgehend geltend machen.
- Von ungeordneten Prozessen bei Einkauf und Vergaben wie von der tz behauptet kann keine Rede sein. Im Gegenteil sind diese SWM Abteilungen mit ihren Prozessen vom TÜV zertifiziert.
- In den vergangenen Jahren wurden darüber hinaus die internen Kontrollverfahren bei den SWM nochmals deutlich verschärft. Dennoch bleiben kriminelle Kartellabsprachen nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Ermittlungsbehörden teils schwer aufzudecken und nachzuweisen.
- Die Behauptung, dass Vorschriften des Vergaberechts verletzt worden sind, ist nicht zutreffend.
- Die Anfragen sind entsprechend den Vorgaben des Vergaberechts an verschiedene Bieter am Markt gegangen.

Insgesamt sind die SWM über die Tendenz der Berichterstattung der tz äußerst irritiert. Die eigentlichen Täter sind die Isolierfirmen, die ihre Auftraggeber, darunter die SWM, vorsätzlich betrogen haben. An den Pranger gestellt und diskreditiert wird aber ausführlich das Opfer, die SWM. Diese müssen sich nun öffentlich gegen falsche Vorwürfe wehren, obwohl sie in dieser Sache seit Jahren aktiv mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und dank eigener Recherchen einige der erhobenen Vorwürfe selbst aufgedeckt haben.
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