Entschieden wandte sich Schneider gegen Überlegungen des Bundesfamilienministeriums, sich nun doch nur an den Investitionskosten für neue Betreuungseinrichtungen zu beteiligen. „Wer den massiven Ausbau der Betreuung fordert und die Kommunen dazu verpflichten will, muss nach den Regeln der Konnexität auch die erforderlichen Mittel dauerhaft zur Verfügung stellen. Dies geht nur durch eine angemessene Beteiligung an den Betriebskosten. In Anbetracht der zu erwartenden Steuermehreinnahmen des Bundes ist dieser dazu auch in der Lage“, betonte Schneider. Wenn der Bund glaube, die Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro jährlich entlasten zu können, sollte es ihm auch möglich sein, sich an dieser gesamtgesellschaftlichen Zukunftsaufgabe angemessen zu beteiligen.
Das Argument, der Bund könne den Kommunen aus verfassungsrechtlichen Gründen keinen Zuschuss zu den laufenden Kosten der Kinderbetreuung gewähren, wies Schneider zurück. Jederzeit ließe sich beispielsweise der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer von derzeit 2,2 Prozent erhöhen. Damit sich der Bund mit rund zwei Milliarden Euro angemessen an den Betreuungskosten für unter Dreijährige beteiligte, müsste der kommunale Umsatzsteueranteil lediglich auf 3,8 Prozent angehoben werden.
Durch den Konsens mit der NRW-Landesregierung von Ende Februar 2007 hätten die Städte und Gemeinden bereits den Grundstein gelegt zum Ausbau der Kleinkindbetreuung. Auch das Land habe sich zu stärkerem finanziellen Engagement verpflichtet. Dies alles sei im Sinne des vor zweieinhalb Jahren in Kraft getretenen Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG). „Wir sollten erst einmal die Zielvorgaben des TAG erfüllen, bevor wir über weitere Schritte nachdenken“, machte Schneider deutlich.