Laut der Geschäftsbedingungen der UEFA ist der nicht autorisierte Verkauf oder die Verlosung von Tickets nicht erlaubt. Doch rechtlich liegt keine Straftat vor. "Es gibt weder in Deutschland noch in der Schweiz oder in Österreich ein gesetzliches Verbot", erklärt die eBay-Sprecherin Meike Fuest. Somit sei auch der Handel über den Marktplatz eBay legal. Ohnehin sei nicht sicher, ob die angedrohten Strafen in den AGBs der UEFA vor einem Gericht Bestand hätten, so Fuest. Hierzu gebe es widersprüchliche Aussagen.
Der Käufer muss dennoch aufpassen, nicht auf Fälschungen reinzufallen. Nur über einen Strichcode kann die Echtheit der Tickets geprüft werden. Gescannt wird der Code jedoch erst am Eingang des Stadions. Bis dahin muss der Kunde dem Online-Händler blind vertrauen.
Um Betrug zu verhindern, dürfen nur Nutzer, die geprüftes Mitglied oder verifiziertes PayPal-Mitglied sind, auf eBay mit EM-Karten handeln. Alternativ sollten Verkäufer mindestens seit dem 1. Dezember 2006 bei eBay angemeldet sein oder mehr als 50 Bewertungen haben, die zu 98 Prozent positiv sind.
Weitere Informationen finden sich im eBay-Magazin, dem General-Interest-Zeitschrift für die eBay-Community, .Ab sofort ist das Magazin zum Copypreis von 2,50 Euro im Zeitschriftenhandel erhältlich.