Kathrin Weidemeier, Geschäftsführerin der Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH: „Das Land Berlin legt bisher für die Kostenblattberechnungen das Niveau des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) zugrunde, freie Träger erhalten davon aber nur 94% (2019) bzw. 94,5% (2020). Mit der Hauptstadtzulage würde die Lücke noch größer werden. Kommt die Hauptstadtzulage wie beabsichtigt nur den Landesbeschäftigten zugute, nimmt das Land Berlin eine weitere finanzielle Benachteiligung der Mehrheit der Beschäftigten, die bei freien Trägern angestellt sind, bewusst in Kauf. Das können und wollen wir im Sinne unserer Mitarbeiter*innen nicht akzeptieren. Auch würde dies eine weitere Verschärfung des ungleichen Wettbewerbs um Fachkräfte nach sich ziehen.
Unsere Mitarbeiter*innen leisten tagtäglich hoch engagiert und verantwortungsvoll wertvolle Arbeit! Da müssen wir erwarten, dass das Land Berlin ihnen ebenso viel Wertschätzung entgegenbringt, wie den Kolleg*innen in den kommunalen Einrichtungen. Gerade die freien Träger haben in den vergangenen Jahren den Kitaplatzausbau und die Ausbildung von Fachkräften forciert. Wir fordern eine Hauptstadtzulage auch für diejenigen Beschäftigten der freien Träger, die im Auftrag des Landes Berlin arbeiten!“, so Kathrin Weidemeier.
Ab November 2020 sollen Angestellte, Beamt*innen sowie Erzieher*innen und weitere Mitarbeiter*innen des Landes Berlin eine monatliche Hauptstadtzulage von 150 Euro bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass sie weniger als 5000 Euro pro Monat verdienen. Das haben die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen beschlossen und in den Haushaltsentwurf 2020/21 aufgenommen. Begründet wird die Zulage mit den in den vergangenen Jahren gestiegenen Preisen für Wohnen und Leben in Berlin.