Für ein Drittel der Kinder und Jugendlichen erfolgte die Inobhutnahme auf eigenen Wunsch, für zwei Drittel wegen Gefährdung. Sowohl bei den Inobhutnahmen auf eigenen Wunsch als auch bei denen wegen Gefährdung war die Altersgruppe der 14- bis unter 18-jährigen Jugendlichen am häufigsten vertreten. Wegen Gefährdung wurden aber auch 12 Prozent Kinder unter 3 Jahren in Obhut genommen.
Die Schutzmaßnahme für die gefährdeten Kinder und Jugendlichen veranlassten vor allem Polizei und Ordnungsbehörden (48 Prozent), die sozialen Dienste/
Jugendämter (22 Prozent) und die Eltern (14 Prozent).
Vor Beginn der meist kurzzeitigen Maßnahme lebte der überwiegende Teil der jungen Menschen im Elternhaus, wohin er nach Abschluss der Hilfegewährung auch wieder zurückkehrte.
In 330 Fällen wurde eine erzieherische Hilfe außerhalb des Elternhauses eingeleitet.