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Immer mehr Jugendliche trinken sich "um den Verstand"

Land sieht keine Notwendigkeit "Flatrate-Trinken" zu verbieten

(lifePR) (Stuttgart, )
Erschütternd sind die Zahlen der Jugendlichen, die im Krankenhaus alkoholbedingt behandelt wurden: "Von 2001 bis 2005 ist die Zahl um 65 Prozent gestiegen - von 2.059 auf 3.393 Fälle", erläutert Brigitte Lösch, suchtpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. Dramatisch ist vor allem die Zunahme bei den 15-Jährigen um 65,4%, von 292 auf 483, und bei den 16-Jährigen um sogar 109%, von 294 auf 615 Fälle. Das Einstiegsalter beim Erstkonsum liegt mit 13,9 Jahren weiter auf sehr niedrigem Niveau. Zwar würden insgesamt nicht mehr so viele Jugendliche zum Alkohol greifen, aber dafür - wie die Zahlen belegen - umso exzessiver, so Lösch. Die Zahlen in den einzelnen Stadt- und Landkreise hingegen weisen keinen eindeutigen Trend auf und sind sehr heterogen. Diese detaillierten Daten sind Teil der Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der GRÜNEN Landtagsfraktion zum Thema "Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen unterbinden". (Siehe Tabelle in der Anlage)

Obwohl seit Jahren Präventionsmaßnahmen und Kampagnen im Land stattfinden, hält das die Jugendlichen nicht davon ab, um die Wette oder sich ins Koma zu trinken. "Wir brauchen mehr Kontrollen des Jugendschutzgesetzes in Gaststätten, Diskotheken und Getränkehandel. Zudem müssen Verstöße rigoros geahndet werden", fordert Lösch. "Nach wie vor dürfen wir auch die Vorbildfunktion von Eltern und Umfeld nicht vergessen. So lange auch in der Werbung so selbstverständlich und verharmlosend mit der Alltagsdroge Alkohol umgangen wird, darf uns das "Koma-Saufen" nicht wundern", betont die suchtpolitische Sprecherin.

Das Flatrate-Trinken in Gaststätten und Discos unterläuft massiv den Jugendschutz. Die bisherige Regelung, dass mindestens ein nichtalkoholisches Getränk so billig wie das billigste alkoholische Getränk sein muss (GastG § 6) wird durch die Flatrate-Angebote umgangen. Deshalb ist es für Brigitte Lösch nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung es nicht für notwendig sieht, den Gaststätten die "Flatrate-Angebote" zu verbieten. "Ein entsprechendes Verbot im Gaststättengesetz ist dringend notwendig", so Lösch, "denn nur Appelle an die Gastronomie werden von weinig Erfolg gekrönt sein, wie es sich beim Rauchverbot gezeigt hat."
Lösch erinnert in diesem Zusammenhang auch Innenminister Rech an seine Ankündigung vom März, dass er die Gaststättenverordnung ändern will, um das Flatrate-Trinken zu unterbinden.

Fazit von Brigitte Lösch: "Um den Alkoholkonsum bei Jugendlichen nachhaltig zu reduzieren, ist ein Mix aus verschiedenen Maßnahmen notwendig. Dazu gehört die konsequente Anwendung des Jugendschutzgesetzes, die Ahndung von Verstößen, niederschwellige Präventionsangebote und entsprechende Ergänzungen im Gaststättengesetz."
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