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Internationaler Tag der Artenvielfalt

MISEREOR: Biopiraterie muss eingestellt werden

(lifePR) (Aachen, )
Die globale Pflanzenvielfalt ist eine der zentralen Grundlagen unserer Ernährung und Ausgangsbasis für viele Medikamente. Die größten Schätze der Biologischen Vielfalt liegen allerdings in Entwicklungsländern. Anlässlich des Tags der Biologischen Vielfalt weist MISEREOR darauf hin, dass nach wie vor große Defizite im Umgang mit der Biologischen Vielfalt existieren. "Ein Jahr bevor in Deutschland die UN-Konvention über biologische Vielfalt verhandelt wird, brauchen unsere Partnerorganisationen in Afrika, Asien und Lateinamerika ein deutliches Zeichen der Bundesregierung, dass ihr Wissen und ihre Rechte geachtet werden," so Bernd Bornhorst, Leiter der Abteilung Entwicklungspolitik bei MISEREOR. Vor allem in den dünn besiedelt ökologisch wertvollen Regionen hüten und pflegen seit Jahrhundertern indianische Gruppen und Kleinbauernfamilien diese Biologische Vielfalt und das Wissen über ihre Anwendung.

Ohne Anerkennung der Rechte und Leistungen dieser Menschen, kann der große Schatz der Pflanzenvielfalt nicht bewahrt werden. Seit Jahren kritisieren Indigene Gruppen und Kleinbauernfamilien die Sammel- und Forschungsreisen der Pharmakonzerne in ihren Regionen als Biopiraterie. "Die Ankündigungen der Bundesregierung sich gegen Raubkopien und Markenpiraterie einzusetzen ist einseitig. Die Aneignung von biologischem Material als Ausgangsstoff für Medikamente oder Kosmetikentwicklung, ohne vorher die Zustimmung der Menschen vor Ort einzuholen oder sie an den Einkünften aus den aus ihren Pflanzen entwickelten Produkten zu beteiligen, betrachten viele unserer Partner als Biopiraterie," erklärt Mute Schimpf, Patentexpertin bei MISEREOR.

Diese Praxis widerspricht den Zielen der Konvention über Biologische Vielfalt, die sowohl von Bundesregierung als auch von der EU ratifiziert wurde. Aber es fehlen international verbindliche Regelungen, die der einheimischen Bevölkerung die Souveränität einräumt, solche als Forschung getarnten Sammelreisen zu unterbinden. Weder in der europäischen noch in der deutschen Patentgesetzgebung wird garantiert, dass Patentanmelder angeben müssen woher die biologischen Ausgangsstoffe für ihre Produkte stammen. Ohne klare Angaben im Patentrecht und Informationspflichten der Patentanmelder, haben die Menschen keine Möglichkeit herauszufinden, ob für traditionelle Pflanzen ihrer Region bei einem der Patentämter dieser Welt ein Patent angemeldet wurde und sie für die Nutzung dann Patente bezahlen müssen.
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