Ohne Anerkennung der Rechte und Leistungen dieser Menschen, kann der große Schatz der Pflanzenvielfalt nicht bewahrt werden. Seit Jahren kritisieren Indigene Gruppen und Kleinbauernfamilien die Sammel- und Forschungsreisen der Pharmakonzerne in ihren Regionen als Biopiraterie. "Die Ankündigungen der Bundesregierung sich gegen Raubkopien und Markenpiraterie einzusetzen ist einseitig. Die Aneignung von biologischem Material als Ausgangsstoff für Medikamente oder Kosmetikentwicklung, ohne vorher die Zustimmung der Menschen vor Ort einzuholen oder sie an den Einkünften aus den aus ihren Pflanzen entwickelten Produkten zu beteiligen, betrachten viele unserer Partner als Biopiraterie," erklärt Mute Schimpf, Patentexpertin bei MISEREOR.
Diese Praxis widerspricht den Zielen der Konvention über Biologische Vielfalt, die sowohl von Bundesregierung als auch von der EU ratifiziert wurde. Aber es fehlen international verbindliche Regelungen, die der einheimischen Bevölkerung die Souveränität einräumt, solche als Forschung getarnten Sammelreisen zu unterbinden. Weder in der europäischen noch in der deutschen Patentgesetzgebung wird garantiert, dass Patentanmelder angeben müssen woher die biologischen Ausgangsstoffe für ihre Produkte stammen. Ohne klare Angaben im Patentrecht und Informationspflichten der Patentanmelder, haben die Menschen keine Möglichkeit herauszufinden, ob für traditionelle Pflanzen ihrer Region bei einem der Patentämter dieser Welt ein Patent angemeldet wurde und sie für die Nutzung dann Patente bezahlen müssen.