Zudem besteht jetzt auch für Handwerks- und Einzelhandelsgeschäfte, die in Bewohnerparkbereichen ihre Betriebe haben, die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkbereich am Betriebssitz zu erhalten. Dies gilt auch, wenn sie dort keinen Wohnsitz unterhalten und über keinen eigenen Stellplatz verfügen. Außerdem können die Kommunen durch Vereinbarungen untereinander festlegen, die Parkausweise gegenseitig anzuerkennen. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, mit einem einzigen Ausweis in ganz Nordrhein-Westfalen kostenfrei zu parken.
„Wir freuen uns, dass die Landesregierung durch die Neuregelung die bisherige Benachteiligung von IHK-Mitgliedsunternehmen beendet. Die Neuregelung ist ein Schritt zur Stärkung des Mittelstandes und findet unsere volle Unterstützung“, so Thomas Wängler, Leiter des Bereichs Standortpolitik, Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid. „Gefordert sind nun die Kommunen, Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der Parkausweise zu treffen. Dies wäre auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau in NRW.“