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Wenn alle zahlen, zahlen alle weniger

Stellungnahme des SWR zu den Vorwürfen der BILD-Zeitung

(lifePR) (Stuttgart, )
In ihrer Ausgabe vom 17.09.2007 bezeichnet die BILD-Zeitung (Stuttgart) Mitarbeiter der GEZ als „Datenschnüffler“. Das Blatt zitiert aus einem vermeintlichen „Geheimdokument“ des Südwestrundfunks. Der SWR, der innerhalb der ARD das Marketing zum Thema Rundfunkgebühren federführend betreibt, stellt dazu fest:

Das Vorgehen der GEZ ist weder illegal noch verwerflich, sondern legitim und gerecht: Die Adressübermittlung der Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten entspricht geltendem Gesetz. Sie dient dazu, mehr Gebührengerechtigkeit zu schaffen: Je weniger „Schwarzseher“ die Rundfunkgebühr prellen, umso weniger müssen die ehrlichen Gebührenzahler zur Kasse gebeten werden.

Der Artikel enthält mehrere sachliche Fehler. Unter anderem heißt es: „Die GEZ will aber weiter munter Jagd auf vermeintliche ‚Schwarzseher’ machen.“ Diese Behauptung ist falsch: Die Beauftragten der Landesrundfunkanstalten suchen tatsächliche und nicht „vermeintliche“ Schwarzseher.

Wenn die Rundfunkanstalten oder die GEZ zur Anmeldung aller Rundfunkempfangsgeräte aufrufen, handelt es sich um ein legitimes, also durch Gesetze festgelegtes Verfahren, das keiner „Tricks“ oder unrechtmäßiger Methoden bedarf. In Deutschland besteht eine gesetzlich geregelte Anmeldepflicht für Rundfunkgeräte. Ziel der Rundfunkanstalten und der GEZ ist es daher, aus Gründen der Gebührengerechtigkeit alle gebührenpflichtigen Geräte zur Anmeldung zu bringen, denn für alle Schwarzseher muss die Mehrheit der angemeldeten ehrlichen Gebührenzahler mit aufkommen.

Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder Rundfunkteilnehmer, die aus Unkenntnis oder vorsätzlich nicht alle Geräte ordnungsgemäß angemeldet haben. Deshalb ist es eine der wichtigsten Aufgaben des Gebühreneinzugs, zunächst alle über die Gebührenpflicht zu informieren und aufzuklären. Aus statistischen Erhebungen wird deutlich, dass sich der Großteil nicht angemeldeter Personen in Großstädten befindet. Neben Aufklärungskampagnen zur Gebührenpflicht werden daher vor allem auch in Großstädten verstärkt Gebührenkontrollen durchgeführt.

Für dieses Vorgehen ist entgegen der Berichterstattung der BILD-Zeitung kein „Geheimdokument“ notwendig. Es handelt sich vielmehr um ein offenes und transparentes Verfahren, bei dem rechtmäßig auf Daten der Einwohnermeldeämter und auf öffentlich zugängliche statistische bzw. nicht personenbezogene Erhebungen zurückgegriffen wird. Selbstverständlich werden dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Dieses Verfahren ist von den Landesparlamenten über Gesetze legitimiert.

Die Mehrheit der Gebührenpflichtigen kommt ihrer Anmeldepflicht nach. Im privaten Bereich gehen die Rundfunkanstalten derzeit von knapp 90 % ehrlichen Gebührenzahlern aus. In einem solidarisch geprägten Rundfunkgebührensystem ist es die Pflicht der Rundfunkanstalten und der GEZ, die für ARD, ZDF und Deutschlandradio den Gebühreneinzug organisiert, für Gebührengerechtigkeit zu sorgen und auch die restlichen 10 % der Nichtgemeldeten zur Anmeldung zu bewegen. Die Rundfunkgebühren könnten 10 % niedriger sein, wenn alle Geräte angemeldet wären.

Unterstützt wird die GEZ in ihrer Arbeit von den Rundfunkgebührenbeauftragten, die als freie Unternehmer im Auftrag der Landesrundfunkanstalten tätig sind. Sie sind berechtigt, im Auftrag der Landesrundfunkanstalten die gesetzlich bestimmten Auskünfte hinsichtlich des Bereithaltens von Rundfunkgeräten zu verlangen: Sie führen Gebührenkontrollen durch, nehmen Geräteanmeldungen entgegen und beraten Rundfunkteilnehmer vor Ort hinsichtlich gebührenrechtlicher Sachverhalte.

Der Artikel der BILD-Zeitung enthält noch weitere Fehler. Unter der Überschrift „Was die GEZ darf“ heißt es: „Sie müssen nicht antworten - aber wenn Sie etwas sagen, dürfen die Fahnder verlangen, dass Sie wahrheitsgemäß Auskunft geben. Lügen gilt als Ordnungswidrigkeit, kann mit Bußgeld (bis 1000 Euro) bestraft werden.“ Falsch ist die Aussage, man müsse nicht antworten, damit wird das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht tangiert. Unter der Überschrift „Was die GEZ nicht darf“ wird ausgeführt: „Nachfragen, wer neuer Besitzer des Fernsehers ist, nachdem der bisherige Besitzer alles abgemeldet hat.“ Und: „Von Hartz-IV-Empfängern Rundfunkgebühren verlangen.“ Vor allem diese Darstellung widerspricht dem grundlegenden Antragsprinzip innerhalb des Befreiungsverfahrens und verkennt die Rechtslage, die eine Befreiung nur dann vorsieht, wenn keine Zuschläge - nach der Rechtsprechung: gleich welcher Höhe - gezahlt werden. Jeder ist zunächst zur Anmeldung seiner Rundfunkgeräte verpflichtet, auch Studenten und Personen mit niedrigem Einkommen. Erst nach der erfolgten Anmeldung kann die GEZ entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf Antrag über mögliche Befreiungstatbestände entscheiden.

SWR-Intendant Peter Boudgoust erklärt dazu: „Das durch Gebühren finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in Deutschland ist nicht nur journalistisch eines der besten der Welt, es ist auch in allen 16 Bundesländern durch Gesetze legitimiert. Die Bestandsgarantie für die öffentlich-rechtlichen Medien hat das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, mit seinem Urteil vom 11. September noch einmal unterstrichen. Umso mehr verwundert es, wenn nun die BILD-Zeitung über den SWR und die GEZ sachlich falsche Behauptungen aufstellt. Deutschland braucht hervorragenden Journalismus – auch im Printbereich. Aber er ist – öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie bei den Zeitungen – nicht zum Nulltarif zu haben. Schwarzsehen ist so, wie wenn jemand Zeitungen am Kiosk klaut. Beides führt dazu, dass die Ehrlichen für den Ausfall mitzahlen müssen.“
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