Für die rechtssichere Umsetzung fehlen aber weniger als vier Monate vorher die angekündigten Dokumente der EU-Kommission, die eine Präzisierung von Rechtsbegriffen, die Klärung offener Fragen sowie Umsetzungshilfen beinhalten sollten. So ist bspw. die Auslegung des Begriffs „Verwendung im Unternehmen“ (Art. 2 Nr. 19 EUDR) umstritten. Wenn die Auslegung auch die reine Verwendung von Erzeugnissen beinhaltet, ist der Anwendungsbereich sehr umfassend. Im Zweifel ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Unternehmen als Inverkehrbringer oder Händler eines Produkts gilt. Für die Textil- und Bekleidungsindustrie könnte daher der Einsatz von Leder, Kautschuk (Gummibänder oder Fingerhandschuhe), Verpackungsmitteln aus Holz und Etiketten betroffen sein. Aber auch verwendete Ladenbauelemente, Kleiderbügel sowie Büro- und Werbematerialien aus Papier fallen unter die EUDR. Die Klärung des Geltungsbereichs ist daher u.a. von elementarer Bedeutung.
Aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil ist es in der Kürze der Zeit für Unternehmen nicht möglich, sich auf die Umsetzung der EUDR vorzubereiten, um den Nachweis rechtssicher erbringen zu können. „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf für die EU-Kommission – der Anwendungsstart muss verschoben und die für die Umsetzung erforderlichen Informationen in Kürze bereitgestellt werden“, erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner. Die Forderung nach einer Verschiebung des Anwendungsstarts hatte zuletzt auch Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, im Namen der Bundesregierung an die EU-Kommission gerichtet. Schon jetzt ist die Zeit bis Ende des Jahres ohne die Klärung der wesentlichen Fragen zu knapp, um eine rechtssichere Umsetzung in den Betrieben zu ermöglichen.
- Für die rechtssichere Umsetzung fehlen aber weniger als vier Monate vorher die angekündigten Dokumente der EU-Kommission, die eine Präzisierung von Rechtsbegriffen, die Klärung offener Fragen sowie Umsetzungshilfen beinhalten sollten.
- Aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil ist es in der Kürze der Zeit für Unternehmen nicht möglich, sich auf die Umsetzung der EUDR vorzubereiten, um den Nachweis rechtssicher erbringen zu können.
- Die Forderung nach einer Verschiebung des Anwendungsstarts der EU-Entwaldungsverordnung hatte zuletzt auch Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, im Namen der Bundesregierung an die EU-Kommission gerichtet.