Unternehmensgründer gehen regelmäßig mit einer hohen Motivation zu Werke. Sie haben eine Idee, die sie umsetzen und erfolgreich etablieren wollen, sei es das völlig neue gastronomische Konzept oder ein interessantes Hotel an einem außergewöhnlichen Standort. Doch neben ihrer Motivation und einem engagierten Team brauchen sie vor allem eines: eine stabile Finanzierung. Ohne Geld lässt sich ein Hotel oder Restaurant nicht aufbauen und weiterentwickeln, da die Liquidität für notwendige Investitionen, Gehälter und den Ausgleich einer potenziellen anfänglichen Schwächephase fehlt.
Daher sind Gründer im Gastgewerbe darauf angewiesen, dass die Bank ihr verlässlicher Partner ist und sich nicht quer stellt bei der Finanzierung des Geschäftsvorhabens. Das kann die gute, aussichtsreiche Idee bereits im Keim ersticken – denn der Kapitalbedarf ist hoch, ob bei der Übernahme eines bestehenden Betriebs oder der kompletten Neuerrichtung. Schnell redet man bei einem Restaurant von Größenordnungen von rund einer halben Million Euro (inklusive der Betriebskosten für einen gewissen Zeitraum), will der angehende Chef dies von Grund auf neu etablieren. Allein eine neue, individuell angepasste Küche kann mit bis zu 150.000 Euro zu Buche schlagen, und auch gutes Personal, das fachlich und emotional ein neues, spannendes Konzept mittragen kann, ist nicht mit dem Mindestlohn zufrieden – gerade an den Hot Spots, an denen sich solche Unternehmen oftmals etablieren wollen.
Das heißt: Unternehmer sind dringend auf ein gutes Verhältnis mit ihrer finanzierenden Bank angewiesen und müssen sich professionell auf Kreditgespräche vorbereiten. Davon hängt, das muss klar sein, die Realisierung des unternehmerischen Vorhabens ab. Dabei sind die Banken durchaus gewillt, gute Ideen zu finanzieren. Sie sind, entgegen der landläufigen Meinung, nicht der Feind des Unternehmers und des Gründers. Sie wollen vielmehr sein Freund sein, unterliegen aber harten Regulierungen, seit unter dem Stichwort Basel III erweiterte und verschärfte Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Kreditinstitute bei der Kreditvergabe gelten.
Aber wie stellen Unternehmer dieses gute Verhältnis her? Was sind ihre Aufgaben und Pflichten und wer begleitet sie dabei? Freilich, Jahresabschlüsse beziehungsweise Bilanzen können Gründer noch nicht vorweisen, um die Stabilität ihres Betriebs herauszustellen – also müssen andere Dokumente her, die die positiven Aussichten des Geschäftsvorhabens belegen. Im Fokus stehen dabei die Liquiditäts- und Ertragsplanung für die ersten Geschäftsjahre und ein transparenter, aussagekräftiger, strategischer Businessplan, der die Stärken und Perspektiven des Unternehmens darstellt und die wirtschaftlichen Potenziale deutlich macht.
Das ist nichts, was Gründer auf die leichte Schulter nehmen sollten! Mit ein paar hingekritzelten Zahlen und einer oberflächlichen Wettbewerbsanalyse wird sich kein Banker davon überzeugen lassen, einen Kredit in substanzieller Höhe zu gewähren. Die Dokumente müssen tiefgehend ausgearbeitet, die Zahlen belegt und argumentiert werden. Nur so ergibt sich ein tragfähiges Gesamtbild, mit dem die Bank arbeiten und ihre Entscheidung treffen kann. Im besten Falle lassen sich Gründer bei der Erstellung der Unterlagen professionell begleiten, um Fehler zu vermeiden.
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Über den Gastautor:
Burkhard Küpper ist geschäftsführender Gesellschafter der auf gewerbliche Mandate spezialisierten Steuerberatungsgesellschaft Albers & Kollegen aus Hilden (www.steuerberatung-albers.de), der Faerber & Küpper Steuerberatungsgesellschaft aus Hilden (www.faerber-kuepper.de) und der KD Steuerberatungsgesellschaft aus Dortmund (www.steuerberatung-kd.de). Die Gesellschaften begleiten mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland – unter anderem Hoteliers und Gastronomen – bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und besitzen besondere Kompetenzen in der Restrukturierung von Unternehmen. Ebenso arbeiten die Kanzleien mit einer Volldigitalisierung der Belege.