Der Schlichter kann immer dann eingebunden werden, wenn die Parteien die Meinungsverschiedenheit selbst nicht beilegen können. Aufgabe des Schlichters ist es, die Beschwerde objektiv zu betrachten und einen Vorschlag zu unterbreiten, wie eine Meinungsverschiedenheit einvernehmlich und zur Zufriedenheit beider Parteien gelöst werden kann. Durch die Anerkennung der Reiseschiedsstelle sparen Kunden von Sunny Cars im Falle eines Falles mit der Nutzung eines unabhängigen Schlichters Zeit und Kosten.
Und so funktioniert die Reiseschiedsstelle für Sunny Cars: Die Mietwagenkunden von Sunny Cars können bei Unstimmigkeiten den fachlich kompetenten Rat eines Juristen ohne Kostenaufwand in Anspruch nehmen und eine außergerichtliche Streitschlichtung erreichen. Die Gebühren der Schlichtungsstelle und des Schlichtungsverfahrens werden dabei durch den Trägerverein getragen.
"Eine für beide Seiten befriedigende, einvernehmliche und verbindliche Lösung bei bestehenden Unstimmigkeiten, unterstützen wir in jedem Falle. Wir vertrauen auf die Hilfe eines unabhängigen und sachverständigen Dritten, der die Interessen beider Parteien berücksichtigt und die Sach- und Rechtslage neutral bewertet", betont Kai Sannwald, Geschäftsführer von Sunny Cars. "Mit der Reiseschiedsstelle möchten wir unseren Kunden einen zusätzlichen Service bieten und ihm Zeit und Kosten sparen."
Die Anerkennung der Reiseschiedsstelle durch die EU seit 2006 berechtigt die Schlichtungsstelle für Online-Reisen auch zu grenzüberschreitenden Aktivitäten. In Zeiten des Internets bedeutet das einen wichtigen Fortschritt und mehr Sicherheit für Reisende, denn damit erfüllt die Verfahrensordnung der Reiseschiedsstelle alle Auflagen und juristischen Bedingungen der Europäischen Union.