Bei Lebensversicherungen müssen die Angehörigen den Tod der versicherten Person der Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich mitteilen. Die Versicherung benötigt neben dem Versicherungsschein die Sterbeurkunde und das Zeugnis über die Todesursache. Im Vertrag ist meist der Bezugsberechtigte aufgeführt, dem der Versicherer im Fall des Todes die vereinbarte Summe auszahlt. Ist kein Bezugsberechtigter genannt, fließt das Geld in den Nachlass.
Hat der Verstorbene eine Rentenversicherung, eine Riester- oder Rürup-Rente abgeschlossen, müssen die Hinterbliebenen auch in diesen Fällen dem Versicherer den Tod des Versicherten mitteilen und die entsprechenden Formulare vorlegen. Die Regelungen im Todesfall hängen jedoch von der Ausgestaltung des einzelnen Vertrages ab. Hat der Kunde beispielsweise bei einer Rentenversicherung eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart, zahlt der Versicherer die Rente auch nach dessen Tod bis zum Ende der Garantiezeit weiter - sofern die Bezugsberechtigten keine Abfindung wünschen. In anderen Fällen wird das angesparte Kapital, also die eingezahlten Beiträge plus Überschüsse, ausbezahlt. Rürup-Verträge werden besonders behandelt. Wenn eine so genannte Beitragsrückgewähr vereinbart wurde, dann wird die Summe immer als lebenslange Witwen- oder Waisenrente ausbezahlt. Hatte der Verstorbene einen Riestervertrag abgeschlossen, kann der Ehepartner diesen weiterführen. Alternativ kann die Summe auch als Rente an den Ehepartner oder die Kinder ausgezahlt werden. "Wir empfehlen allen Betroffenen, sich von einem Vorsorgespezialisten beraten zu lassen", so Benedikt Havers, Rechtsexperte bei der SV.
Bei einer Unfallversicherung müssen Angehörige schnell handeln. Liegt ein Unfalltod vor, müssen sie diesen in der Regel innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer melden. Einige Versicherer wie beispielsweise die SV lassen den Angehörigen mehr Zeit und gewähren Fristen von bis zu 21 Tagen. "Werfen Sie daher einen Blick in den bestehenden Vertrag", rät Havers. Die Todesfallsumme erhält der Bezugsberechtigte. Ist die Unfallversicherung für ein Kind abgeschlossen und es stirbt der Versicherungsnehmer, wird der Vertrag in der Regel beitragsfrei weitergeführt bis das Kind volljährig ist. Der gesetzliche Vertreter wird in diesem Fall Versicherungsnehmer.
Auch bei Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten die Hinterbliebenen den Todesfall zeitnah melden. Die Verträge enden in der Regel mit dem Todestag automatisch. Bei Haftpflichtversicherungen ist dies der Fall, wenn es sich um eine Privathaftpflicht für Singles handelt. Bei einer Privathaftpflichtversicherung für Familien besteht für mitversicherte Angehörige Versicherungsschutz bis der nächste Beitrag fällig wird. Der mitversicherte Partner kann den Vertrag dann auf eigene Rechnung fortführen.
Es gibt auch Verträge, die nicht automatisch mit dem Tod enden. Hausrat- Gebäude- oder Kfz-Versicherungen sind auch darüber hinaus gültig. "Bei der Hausratversicherung läuft der Vertrag ab dem Todestag noch zwei Monate weiter", erklärt Havers. Der Vertrag kann vom Erben übernommen werden, wenn er weiter in der Wohnung lebt oder diese übernimmt. Ist dies nicht der Fall, erstattet die Versicherung den Jahresbeitrag anteilig. Besteht eine Wohngebäudeversicherung geht diese automatisch auf die Erben über. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Die Erben können den Vertrag jedoch normal kündigen. In diesem Fall gelten die vereinbarten Kündigungsregelungen. Das Gleiche gilt bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder eine Tierhalterhaftpflicht. Auch Autoversicherungen gehen automatisch auf die Erben über. Die Hinterbliebenen müssen sich nur um eine entsprechende Ummeldung oder Abmeldung des Autos sowie um einen eventuellen Wechsel des Versicherers kümmern.
"Nehmen Sie möglichst schnell Kontakt mit den Versicherern auf, um die Formalitäten zu klären und um die Fristen nicht zu versäumen", rät SV-Experte Havers. Jeder sollte zu Lebzeiten über seine abgeschlossenen Versicherungen ein genaues Buch führen, um den Überblick zu behalten. "Hier unterstützen wir gerne."