"Bislang setzt Baden-Württemberg auf Freiwilligkeit. Das reicht nicht aus, denn noch immer sterben viele Menschen, wenn es brennt. Wir werben schon seit langem für Rauchmelder und halten eine Pflicht für angemessen", sagt Dr. Klaus Zehner, Vorstand der SV Gebäudeversicherung. Obwohl Rauchmelder höchst sinnvoll sind, gibt es nach wie vor keine einheitliche Rauchmelderpflicht in Deutschland. Im Geschäftsgebiet der SV SparkassenVersicherung muss in Thüringen bereits jetzt in Wohnungen ein Melder angebracht sein. Bis 2012 wollen Rheinland-Pfalz und bis 2014 Hessen nachziehen. Dies ist auch sinnvoll. Deutschlandweit verunglücken jährlich etwa 600 Menschen tödlich durch Brände - alleine in Baden-Württemberg sind es 60. Dr. Zehner hierzu: "Es ist ein Irrtum zu glauben, man bemerke ein Feuer und es sei dann genug Zeit, um sich zu retten. Tatsächlich bleiben einem zwei bis vier Minuten, um unverletzt zu überleben. Gerade im Schlaf nimmt man weder Brandgeruch noch Feuer wahr. Das zeigen auch die Statistiken."
70 Prozent der Brandopfer sterben nachts. Meist an einer Rauchvergiftung (95 Prozent). Wenn PVC, Schaumstoffe oder Polstermöbel verbrennen, entstehen giftige Dämpfe und Gase. Bereits zwei bis drei tiefe Atemzüge davon können zur Bewusstlosigkeit und damit zum Tod durch Erstickung führen. Ein Rauchmelder könnte das verhindern. Dr. Zehner abschließend: "Der laute Signalton durchdringt den tiefsten Schlaf und ermöglicht die Flucht, bevor die Rauchentwicklung und das Feuer zu stark werden". Für den optimalen Schutz empfiehlt es sich, einen Rauchmelder in jedem Zimmer anzubringen. Die Installation ist kinderleicht und innerhalb weniger Minuten erledigt.
SV SparkassenVersicherung: Marktführer in Gebäudeversicherung
Rund 2,8 Millionen Gebäude sind bei der SV versichert. Damit ist sie die Nummer 1 in der Gebäudeversicherung in Deutschland. Allein in Baden-Württemberg versichert die SV zwei Drittel aller Gebäude. Sie bietet einen in seiner Flächendeckung in Deutschland einmaligen Versicherungsschutz gegen Feuer- und Elementarrisiken an. Neben dem Standardschutz der Gebäude unter anderem gegen Feuer, Explosion, Blitzschlag, Sturm und Hagel umfasst ihr Schutz seit Einführung der umfassenden Elementarschaden-Versicherung in Baden-Württemberg in 1960 auch die Risiken Hochwasser, Überschwemmung, Erdfall, Erdrutsch, Bergsturz und Lawinen und seit 1971 die Erdbebenversicherung.