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Grillunfälle sind vermeidbar

Tipps zur Schadenverhütung

(lifePR) (Stuttgart, )
70 Millionen Mal wird Jahr für Jahr zwischen April und Oktober im Freien gegrillt. Im Sommer ist die absolute Hochsaison. Doch so beliebt das gemütliche Grillen mit Freunden und Familie ist, so leichtfertig gehen nach wie vor viele Menschen mit den Gefahren um. Rund 4.000 Menschen verletzen sich pro Jahr, 500 Menschen werden jährlich mit schwersten Verbrennungen vom Notarzt abgeholt. Die Unfälle passieren durch Unachtsamkeit, die mit einfachen Sicherheitsvorkehrungen verhindert werden können. Gerhold Brill, Schadenverhütungsexperte der SV SparkassenVersicherung (SV) gibt Tipps, auf was beim Grillen geachtet werden muss.

Die häufigste Ursache für Grillunfälle ist die unsachgemäße Benutzung von Brandbeschleunigern wie Benzin oder Spiritus. Hier entstehen Stichflammen, die schwere Brandverletzungen zur Folge haben. Und nicht jeder Grillunfall geht glimpflich aus. Weil er mit Brennspiritus den Grill starten wollte, musste ein Rentner Ende Juni in Baden-Württemberg mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden. Bei einem Grillunfall Anfang Juli in Bayern verletzten sich ein Vater und sein Sohn schwer, nachdem der Vater Benzin als Brandbeschleuniger verwendet hatte.

Auf Nummer sicher beim Grillen

"Grillunfälle lassen sich vermeiden", so Gerhold Brill, Versicherungsexperte der SV. Wer die wichtigsten Regeln befolgt, die Gefahren kennt und sie umgeht, für den wird die Grillparty garantiert zum perfekten Ereignis. "Hilfreich ist es immer, beim Umgang mit offenem Feuer den gesunden Menschenverstand einzuschalten", so Brill. Spiritus und Benzin sind beim Entzünden der Kohle besonders gefährlich. Niemals sollten diese Stoffe auf bereits brennende oder glimmende Kohle gegossen werden. Es besteht Lebensgefahr. Was viele nicht wissen: Wer bei einer Grillparty seinen Freund nicht daran hindert, Spiritus ins Feuer zu gießen, der haftet mit, wenn etwas passiert (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm Az.: 9 U 129/08).

Wer sich nicht der Brand- und Explosionsgefahr aussetzen will, setzt harmlose Zündhilfen wie Pasten oder Zündwürfel ein. Gut geeignet sind auch so genannte Anzündkamine aus Metall. Durch den Kamineffekt glüht die Kohle schnell durch und kann dann auf den Grill geschüttet werden. "Schon beim Einkauf", erklärt Gerhold Brill, "sollte man auf eine sichere und geprüfte Qualität des Grills achten, die in der Regel durch DIN- oder GS-Zeichen dokumentiert wird." Im Freien sollte man einen feuerfesten Untergrund als Standort wählen und ein standsicheres Gerät verwenden. Den Grill sollte man so positionieren, dass er einen ausreichenden Abstand von brennbaren Stoffen hat. Glutreste sollten immer sorgfältig abgelöscht und erst dann entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt sind. Hilfreich ist es, einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder Sand zum schnellen Löschen griffbereit zu halten. "Bei schlechtem Wetter gehört ein Grill keinesfalls unter den Sonnenschirm und schon gar nicht in einen geschlossenen Raum. Der Rauch ist giftig und lebensgefährlich," mahnt Gerhold Brill.

Besonders Kinder sind fasziniert von der Glut und dem Feuer. Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren sind schon allein durch ihre Größe gefährdet. Sie sind so groß, dass ihre Gesichtspartie direkt von Glutfunken oder gar Stichflammen erreicht werden kann. Die Grillhöhe liegt in der Regel zwischen 70 und 80 cm hoch. "Lassen Sie daher Kinder beim Grillen nie unbeaufsichtigt und klären Sie sie über die Gefahren auf", so Brill.

Welche Versicherungen springen ein, wenn etwas passiert ist?

Wenn Möbel, technische Geräte oder Textilien durch Grillfeuer beschädigt werden, zahlt in aller Regel die eigene Hausratversicherung. Sie entschädigt auch dann, wenn man außerhalb des eigenen Grundstücks grillt - etwa am Badesee. Hier gibt es aber in der Regel Entschädigungsgrenzen. Ein Blick in die eigene Police ist hier ratsam. Wird durch einen Grillunfall das Eigentum oder sogar die Gesundheit anderer verletzt, kommt die private Haftpflichtversicherung zum Zuge. Sie deckt Schadenersatzansprüche im privaten Umfeld ab. Wird man beim Unfall selbst verletzt, schützt eine private Unfallversicherung. Einmalleistungen und Rentenleistungen können vereinbart werden, um Einkommenseinbußen aufzufangen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt ins Spiel, wenn durch die schweren Verletzungen das Arbeiten im bisherigen Beruf unmöglich wird. Auch hier kann eine Rentenleistung vertraglich vereinbart werden. Sollte es im Nachhinein zu Streitereien vor Gericht kommen, hilft eine Rechtsschutzversicherung weiter. Generell empfiehlt Gerhold Brill, den bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen. Die Experten der SV helfen hier gerne weiter.

Paulinchen - Initiative für brandverletzte Kinder e.V.:

Paulinchen berät und begleitet Familien mit brandverletzten Kindern nach dem Unfall. Ziel ist es, für jedes Kind individuell die bestmögliche Versorgung zu erreichen. Präventionskampagnen warnen vor den Gefahren durch heiße Flüssigkeiten und Flächen sowie Feuer, Strom und Säuren.

www.paulinchen.de Film youtube: Paulinchen-Spot "Sicher grillen":
http://www.youtube.com/...
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