Der Jurist Fritz Bauer (1903–1968) fasste Widerstand auf seine Weise: „Widerstand ist Kritik und Opposition in Rede und Schrift, Widerstand war und ist der Streik. Die Plebejer streikten, Ghandi schuf eine Bewegung des bürgerlichen Ungehorsams, und die Schwarzen der Südstaaten der USA folgen Ghandi und seinem Nachfolger Martin Luther King. Emigration aus dem Land einer Tyrannei ist Widerstand. [...] Sie war immer aufopferungsvoller Ungehorsam. Widerstand ist die Weigerung, einem ungerechten Befehl oder Gesetz zu folgen, ist die Hilfe, die den Opfern eines bösen Staats geleistet wird.“
>> Die Geschichte vom Widerstand und von der Widerständigkeit von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, von Gewerkschaften als Organisationen ist nicht frei von Brüchen. Aber wir stehen auf einem festen Fundament – gemeinsam im DGB. In dessen Satzung ist festgehalten: Zur Erreichung der gewerkschaftlichen Ziele gehört auch „die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der einzelnen Grundrechte und der Unabhängigkeit der Gewerkschaftsbewegung sowie der Tarifautonomie einschließlich der Wahrnehmung des Widerstandsrechts (Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz)“. Für uns heißt das als ver.di ganz konkret: Widerstand zu leisten, widerständig zu sein, wenn es gilt, die Interessen der Beschäftigten, die Würde der Menschen zu vertreten und zu verteidigen. Oder – um an Wilhelm Leuschner zu erinnern: „Wir werden dem Gegner niemals die Zukunft überlassen.“